Das Barmer-Hausarztmodell scheitert an Unverbindlichkeit

BERLIN. Es war eines von Ulla Schmidts Lieblingskindern: der Barmer Hausarzt-Vertrag. Deshalb stieß die gewagte Refinanzierung über die Integrationsversorgung durch Einbeziehung der Apotheker auch auf viel politisches Goodwill. Jedoch kippte das Bundessozialgericht diesen Vertragsteil. Die Barmer zog jetzt einen Schlussstrich unter den Vertrag mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft: das Vertragswerk und auch seine Fortentwicklung erwies sich aus Sicht der Kasse als zu unverbindlich.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Nach gut drei Jahren nun das Ende: Der BEK-Hausarztvertrag der ersten Generation läuft aus.

Nach gut drei Jahren nun das Ende: Der BEK-Hausarztvertrag der ersten Generation läuft aus.

© Foto: ÄZ

In diesen Tagen erhalten einige 10 000 Hausärzte Post: einen Brief von der Barmer Ersatzkasse, die mitteilt, dass sie den Vertrag mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft des Hausärzteverbandes zum Jahresende auslaufen lässt.

Nach mehr als dreijähriger Laufzeit zeigt sich, dass den Ärzten mit rund 60 Millionen Euro jährlich nicht unerhebliches Honorar zufließt, die Ergebnisse nach Einschätzung der Kasse jedoch unzulänglich bleiben. Schon vor der Entscheidung des Bundessozialgerichtes, mit der die Anschubfinanzierung über die Integrationsversorgung für unzulässig erklärt worden war, hatte es Verhandlungen mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft gegeben.

Das Ziel: einen reinen Vertrag über die hausarztzentrierte Versorgung nach Paragraf 73 b abzuschließen. Das wollte die BEK allerdings mit präziseren Ergebnisdefinitionen verknüpfen, die mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft nicht erreichbar gewesen seien, so Barmer-Vorstandsmitglied Birgit Fischer.

Generell wolle die Kasse an der hausarztzentrierten Versorgung festhalten, um das Versorgungsmanagement für bestimmte komplexe Krankheitsverläufe zu verbessern, so Fischer zur "Ärzte Zeitung". Dazu seien konstruktive Gespräche mit den Ärzten vor allem über eine verbesserte Organisation von Behandlungsprozessen wünschenswert.

Neue Ausschreibung - eine Chance jetzt auch für KVen?

Vor einer neuen Ausschreibung will die Barmer die Ziele der hausarztzentrierten Versorgung präziser definieren und mit einer stärkeren Ergebnisorientierung Verträge der nächsten Generation in sich wirtschaftlich machen. Beispielhaft nennt Fischer als Anforderungen an die teilnehmenden Hausärzte: deren Vernetzung mit Fachärzten und Kliniken, der Aufbau eines Versorgungsmanagements, die Nutzung der Integrationsversorgung, über die die BEK Verträge abgeschlossen hat sowie die Einschreibung in Disease-Management-Programme.

BEK kann sich auch regionale Vertragslösungen vorstellen

Verpflichtend soll auch die Nutzung von EDV vorgeschrieben werden, um beispielweise problemlos und ohne bürokratischen Aufwand die Vorteile von Arzneimittel-Rabattverträgen zu nutzen. Auf der Basis solcher Anforderungen soll ein neuer Vertrag ausgeschrieben werden. Ob es dabei zu einem bundeseinheitlichen Abschluss kommt oder regional differenzierte Modelle entwickelt werden und ob beispielsweise auch die Kassenärztlichen Vereinigungen als Vertragspartner in Frage kommen, hält Fischer einstweilen offen.

Für die betroffenen Ärzte steht nicht unerhebliches Honorar auf dem Spiel; pro eingeschriebenem Versicherten betrug das Zusatzhonorar rund 25 Prozent.

Lesen Sie dazu auch: Barmer lässt ihren Hausarzt-Vertrag Ende 2008 auslaufen

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