„Zukunftspakt Pflege“
Davongaloppierende Pflegeheimkosten: Bund und Länder ringen um Lösungen
Nächste Woche sollen die Eckpunkte für eine Pflegereform vorgestellt werden. Offen ist, wie Bund und Länder die hohen Eigenanteile einhegen wollen. Ein schon tot geglaubtes Modell gerät dabei erneut in den Fokus.
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Blick in ein Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen: Was tun gegen bundesweit steigende Eigenanteile?
© Bernd Thissen/dpa
Berlin. Teuer, teurer, Heimpflege: Bund und Länder ringen um die Frage, wie sich die steigenden Eigenanteile von Pflegeheimbewohnern begrenzen lassen.
Derzeit zahlt ein Pflegebedürftiger im Bundesdurchschnitt im ersten Jahr seines Heimaufenthaltes monatlich 3.108 Euro – Zuschüsse der Pflegekassen eingerechnet. Beobachter gehen von weiter steigenden Eigenanteilen aus. Ein Grund dafür sind die höheren Löhne in der Altenpflege.
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In einem jetzt bekanntgewordenen, nicht abgestimmten Entwurf einer Beschlussvorlage für Eckpunkte einer großen Pflegereform werden mehrere „Varianten“ und „Bausteine“ durchgespielt, um die davongaloppierenden Zuzahlungen zu begrenzen.
In welche Richtung Bund und Länder marschieren, ist offen. Am kommenden Donnerstag (11. Dezember) sollen Ergebnisse des „Zukunftspakts Pflege“ vorgestellt werden. Bundesgesundheitsgesundheitministerin Nina Warken (CDU) hatte mehrfach betont, alle Optionen gehörten auf den Tisch.
Variante Sockelbetrag
Um die hohen Eigenanteile runterzukriegen, könnte im stationären Setting ein Sockelbetrag eingeführt werden. Der könne im Jahr 2027 bei entweder 1000 Euro oder 1200 Euro monatlich liegen. Heißt: Pflegebedürftige zahlen „nur“ diesen Sockelbetrag als pflegebedingten Eigenanteil, alle weiteren Aufwendungen trägt die soziale Pflegeversicherung.
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Paragraf 43c SGB XI – dort ist die Begrenzung des Eigenanteils an pflegebedingten Aufwendungen für Pflegebedürftige der Grade 2 bis 5 mittels Zuschüssen geregelt – würde dieser Variante zufolge entfallen.
Variante Dynamisierung
Eine andere Option wäre, Leistungsbeträge der Pflegeversicherung regelmäßig anzupassen, um die realen Kostenentwicklungen im ambulanten und stationären Bereich abzubilden und eine schleichende Entwertung der Leistungen vermeiden.
Laut Entwurf würde die Dynamisierung jährlich erfolgen, orientieren soll sie sich an der Inflationsrate und der Lohnentwicklung. Auch dieser Schritt könne dazu beitragen, den Anstieg bei den pflegebedingten Eigenanteilen zu begrenzen.
Der Sockel-Spitze-Tausch wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Die SPD befürwortet den Schritt – Kritiker halten das Modell dagegen für zu teuer. In den Koalitionsvertrag von Union und SPD schaffte es das Ansinnen daher nicht.
Vorsorge obligatorisch oder freiwillig?
Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als Teilkaskoversicherung eingeführt. Das Teilkasko-Prinzip soll bestehen bleiben, so viel steht fest. Offen ist, wie Bund und Länder mit der Frage nach ergänzender privater Vorsorge umgehen wollen. Im Entwurf finden sich dazu zwei Vorschläge.
Einer sieht die Einführung einer „obligatorischen Zusatzversicherung“ vor. Angeboten werden soll die Zusatzpolice gemeinsam von Pflegekassen und Privatversicherern. Angelegt sein soll sie entweder als Pflegetagesgeld- oder als Pflegekostenversicherung. So oder so soll die Versicherung ohne Gesundheits- oder Risikoprüfung abgeschlossen werden und „sozial ausgewogen“ ausgestaltet sein.
Alternativ wird vorgeschlagen, die freiwillige private Pflegezusatzversicherung auszubauen und attraktiver auszugestalten. Dies soll über gezielte steuerliche Förderung sowie die Einbindung in betriebliche Vorsorgeformen geschehen. (hom)





