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Ausgleichszahlungen

Debatte um Verlängerung des Corona-Schutzschirms in der Pflege

Wie bei Ärzten und Kliniken ist auch über der Pflege ein Corona-Rettungsschirm aufgespannt. Laut Medienberichten plant Gesundheitsminister Spahn, den Schutzschirm über den Juni hinaus zu verlängern.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Pflegeheime konnten während der Pandemie nicht alle Plätze belegen. Der Pflegeschutzschirm sicherte ihnen bislang einen Ausgleich zu. Auch zusätzliche Ausgaben für Tests und Schutzkleidung wurden finanziell kompensiert.

Pflegeheime konnten während der Pandemie nicht alle Plätze belegen. Der Pflegeschutzschirm sicherte ihnen bislang einen Ausgleich zu. Auch zusätzliche Ausgaben für Tests und Schutzkleidung wurden finanziell kompensiert.

© Mikel Allica / stock.adobe.com

Berlin. Die Forderung aus der Branche steht seit Tagen im Raum – jetzt verdichten sich Meldungen, wonach der wegen der Coronakrise aufgespannte Rettungsschirm Pflege über den 30. Juni 2021 hinaus verlängert werden soll.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wolle den Pflegeschirm in Kürze per Verordnung mindestens bis Ende September zeitlich strecken, heißt es in einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Freitag. Derzeit prüfe das Ministerium „Wirkung und Zeitrahmen des Rettungsschirms“, zitiert das Blatt einen Sprecher von Jens Spahn.

Milliardenschwere Kompensation

Im Rahmen des Schutzschirms werden Altenheime und Pflegedienste zusätzliche Aufwendungen sowie Mindereinnahmen kompensiert, die ihnen durch die COVID-19-Pandemie entstehen. Entsprechende Kosten können sie gegenüber den Pflegekassen geltend machen. Der im Frühjahr 2020 aufgespannte Pflege-Schutzschirm war bereits verlängert worden – zunächst bis März 2021 und aktuell bis Juni 2021.

Um Klecker-Beträge geht es dabei nicht. So erhalten etwa Altenheime coronabedingt für jeden weniger belegten Platz 3000 Euro Ausgleichszahlungen pro Monat. Beglichen werden zudem Testkosten und Hygieneaufwendungen. Aufgespannt ist der Schirm auch über pflegenden Angehörigen. Diese können das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld derzeit 20 Arbeitstage in Anspruch nehmen. Vor Corona waren es zehn Tage.

Anbieter: Schutzschirm weiter nötig

„Der Rettungsschirm sichert die Versorgungsstruktur“ und müsse daher über den Juni hinaus verlängert werden, hatte der Chef des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Meurer, kürzlich in Richtung Bundesregierung adressiert. Der bpa vertritt eigenen Angaben zufolge rund 12.000 Unternehmen im Bereich der Langzeitpflege.

Pflegedienste und besonders stationäre Einrichtungen sowie Dienste der Tagespflege hätten weiter mit „Auslastungsdefiziten infolge von gesetzlichen Auflagen, Nachfrageeinbrüchen und Personalausfällen durch Krankheit sowie Kindernotbetreuung zu tun“, betonte Meurer und verwies auf eine Umfrage der Bank für Sozialwirtschaft unter mehr als 1800 Unternehmen. Befragt wurden diese von Anfang April bis Anfang Mai 2021.

Demnach hätten bislang etwa 90 Prozent der befragten Einrichtungen Leistungen des Rettungsschirms in Anspruch genommen oder planten dies noch, so Meurer.

Kassen: Zurück zum Regelbetrieb

Vertreter der Kostenseite reagierten mit Blick auf eine mögliche Verlängerung der Kompensationszahlungen zurückhaltend. Die ambulante und stationäre Pflege über einen Schutzschirm abzusichern, sei richtig gewesen, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Gernot Kiefer, der „Ärzte Zeitung“ am Freitag.

Solange die Pandemie noch Einschränkungen mit sich bringe, gelte das auch weiter, so Kiefer. Ältere pflegebedürftige Menschen seien aber mittlerweile größtenteils gegen COVID-19 geimpft worden. Das Personal in den Einrichtungen habe ebenfalls ein Impfangebot erhalten. „Ein Schutzschirm ist immer auch eine Notmaßnahme – wir wollen so schnell und verantwortungsvoll wie möglich zu normalen Verhältnissen zurück.“

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