Folgen der Corona-Pandemie

Bundesregierung will Pflege-Rettungsschirm strecken

Kein Ende der Pandemie in Sicht: Das Gesundheitsministerium will finanzielle Hilfen für Pflegeheime und Pflegebedürftige daher um ein halbes Jahr verlängern.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Geld für die Pflege aus dem Krankenhausentlastungsgesetz.

Die im Krankenhausentlastungsgesetz und im zweiten Pandemie-Gesetz festgeschriebenen Hilfen für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige würden eigentlich am 30. September enden.

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Berlin. Der wegen der COVID-19-Pandemie aufgespannte Rettungsschirm in der Pflege soll um ein halbes Jahr verlängert werden. Das geht aus dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorlegten Kabinettsentwurf für ein Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hervor. Der Entwurf liegt der „Ärzte Zeitung“ vor. Er wird voraussichtlich an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet.

Die im Krankenhausentlastungsgesetz und im zweiten Pandemie-Gesetz festgeschriebenen Hilfen für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige würden eigentlich am 30. September enden. Angesichts der aktuellen und in den kommenden Monaten „erwartbaren Infektionslage“ sei jedoch auch in „dem besonders vulnerablen Bereich der Pflege von einer anhaltenden Gefährdungslage und in der Folge von andauernden Belastungen für Leistungserbringer und Pflegebedürftige auszugehen“, begründet das Ministerium die geplante Verlängerung.

Das Krankenhausentlastungsgesetz stellt auch die mehr als 29.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen unter den Corona-Schutzschirm. Alle Pflegeeinrichtungen bekommen seither die ihnen wegen der Pandemie entstehenden Aufwendungen wie auch Mindereinnahmen – etwa, weil Heime keine neuen Bewohner aufnehmen dürfen – von den Pflegekassen erstattet.

Daneben sind die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen sowie persönliche Begutachtungen und Beratungen durch die Medizinischen Dienste vorläufig ausgesetzt.

Pflege weiter „systemrelevant“

Bestandteil des Ende Mai verabschiedeten zweiten Pandemie-Gesetzes sind Extra-Hilfen für Pflegebedürftige vor allem im ambulanten Bereich. So wird etwa das Pflegeunterstützungsgeld nicht mehr nur zehn Tage, sondern jetzt bis zu 20 Tage bezahlt. Laut Kabinettsentwurf zum KHZG soll der erweiterte Anspruch bis 31. Dezember 2020 gelten.

Pflegeanbieter begrüßten die Verlängerung der Hilfen und Sonderregelungen. Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Leistungen (bpa), Bernd Meurer, sagte, Pflege bleibe „systemrelevant“. „Wir alle würden uns nichts mehr wünschen, als dass ein Rettungsschirm für die Pflegeeinrichtungen überflüssig würde“, betonte Meurer.

Der „laxe Umgang“ mit Abstandsregelungen oder dem Tragen von Masken ließen befürchten, dass die Infektionsgefahr auch für pflegebedürftige Menschen und Mitarbeiter in Heimen und bei Pflegediensten weiter andauere.

Patientenschützer fordern COVID-19-Pflegegeld

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, lobte die Pläne ebenfalls. „Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung die Pandemie-Sonderregelungen auch für die Altenpflege verlängern will“, sagte Brysch am Montag der „Ärzte Zeitung“.

Allerdings seien weiterhin freie Plätze in der Kurzzeitpflege, Tagespflege und der Verhinderungspflege dünn gesät. „Das Angebot wurde radikal gekürzt, um die stationäre Altenpflege zu sichern.“

Für den „größten Pflegedienst“ der Nation, die pflegenden Angehörigen, stelle die Pandemie daher nach wie vor eine große Belastung dar, sagte Brysch. Unterstützung für sei kaum vorhanden. Ein COVID-19-Pflegegeld von 2000 Euro könne ein erster Schritt sein, um Betroffene zu entlasten.

Strukturpolitik via Zukunftsfonds

Hauptadressat des Gesetzentwurfs zum KHZG sind indes die bundesweit etwa 1945 Krankenhäuser. Über einen neu zu schaffenden Krankenhauszukunftsfonds sollen sowohl Investitionen in moderne Notfallkapazitäten in den Kliniken als auch Investitionen in eine bessere digitale Infrastruktur der Krankenhäuser angereizt werden.

Dafür will der Bund drei Milliarden Euro bereitstellen. Länder und Krankenhausträger sollen sich an den Investitionskosten beteiligen. Gepuscht werden soll auch die IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser.

Eine begleitende „Evaluation“ soll Klarheit verschaffen, ob die Häuser beantragte Mittel auch tatsächlich für eine bessere digitale Infrastruktur einsetzen. Ansonsten drohen Vergütungsabschläge.

Zudem sollen die Kliniken Corona-bedingte Erlösausfälle und Mehrkosten ausgeglichen bekommen. Dies soll regional und krankenhausindividuell geschehen.

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