Delegation erhitzt Gemüter

Die Pflegeverbände jubeln, die Ärzte sind skeptisch: Jetzt können Pflegende ärztliche Tätigkeiten übernehmen - so hat es jüngst der GBA entschieden. Ein Ärztekammer-Chef befürchtet schlimme Auswirkungen.

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Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegekräfte ist rechtswirksam.

Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegekräfte ist rechtswirksam.

© dpa

BERLIN (sun). Pflegekräfte als Leistungserbringer? Kaum in Kraft, erhitzt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), die Pflegekräften mehr Kompetenzen einräumt, die Gemüter.

Sie könnte zu einer schlechteren medizinischen Versorgung führen, so Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Der Patient müsse weiterhin die Sicherheit haben, "nach den Gesetzen der ärztlichen Kunst und Facharztstandard" behandelt zu werden, so Windhorst.

Aus Sicht der Pflegeverbände ist die Richtlinie gerade in Zeiten des Fachkräftemangels "richtungsweisend". Einigen Pflegenden geht die Richtlinie nicht weit genug. Überweisen darf nach wie vor ausschließlich der Arzt.

Hintergrund für die Diskussion ist die Richtlinie zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegekräfte. Das BMG hatte bis Anfang der Woche nichts beanstandet, damit ist die vom GBA verabschiedete Richtlinie rechtswirksam.

Pflegende übernehmen ärztliche Tätigkeiten

Damit sind nun Modellversuche möglich, in denen Pflegende ihnen übertragende Tätigkeiten übernehmen dürfen, die vorher ausschließlich Ärzten vorbehalten waren. "Bis die Richtlinie mit Leben gefüllt wird, werden noch einige Jahre vergehen", bremste Dr. Josef Siebig, unparteiisches Mitglied im GBA, die Erwartungen.

Zudem habe die Richtlinie noch einige "Webfehler". Bisher dürften ausschließlich Pflegeabsolventen an den Modellversuchen teilnehmen, die in Studium oder Ausbildung eine bestimmte Qualifikation erhalten haben. Erfahrene Pflegende seien nicht vorgesehen. Das müsse dringend korrigiert werden.

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