Der GBA baut sich um
Alles neu macht der Gemeinsame Bundesauschuss: Medizinische Fachgesellschaften dürfen künftig im GBA mitreden. Derweil verheddert sich ein Hersteller im AMNOG.
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Vor der Wand: Reform im GBA.
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BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlich medizinischer Fachgesellschaften aufgewertet. Deren Mitgliedsgesellschaften sind künftig bei Beratungen von GBA-Richtlinien zur Methodenbewertung und zu Disease Management-Programmen stellungnahmeberechtigt.
Gesellschaften, die nicht Mitglied seien, könnten sich beim GBA bewerben. Es sei eine Liste eröffnet worden, sagte der Unparteiische Vorsitzende des GBA, Dr. Rainer Hess. Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste sei zum Beispiel eine relevante Zahl von Mitgliedern.
Grund, jetzt Dritten mehr Beteiligungsrechte einzuräumen, ist das Versorgungsstrukturgesetz (VStG), das seit 1. Januar in Kraft ist. Es sieht vor, dass der GBA bis 1. Februar seine Verfahrens- und Geschäftsordnungen entsprechend anpasst.
Die Stellungnahmen werden in der Regel schriftlich eingeholt. Der jeweilige Unterausschuss kann allerdings auch Vertreter von Fachgesellschaften zur Sitzung einladen - vorausgesetzt seine Mitglieder entscheiden sich einstimmig dafür.
Zurück zur Beratung in Sektoren
Umgesetzt hat der GBA auch die vom VStG erweiterten Beteiligungsrechte der Bundesländer sowie der Bundespsychotherapeutenkammer und der Bundeszahnärztekammer.
Ab Februar wirkt sich eine weitere Vorgabe des Gesetzgebers aus. Der GBA kehrt teilweise wieder zur sektorenbezogenen Beratung und Beschlussfassung zurück.
Bei Beschlüssen, die nur einen oder zwei der drei Leistungssektoren (Vertragsärzte und -zahnärzte sowie Krankenhäuser) "wesentlich" betreffen, können die Beteiligten ihre Stimmrechte untereinander übertragen.
Dementsprechend sei die Geschäftsordnung geändert worden, sagte Hess. Der Unparteiische Vorsitzende zeigte sich zuversichtlich, dass der GBA ab Februar ohne Reibungsverluste weiterarbeiten könne. Das Gesundheitsministerium habe im Vorfeld bereits Zustimmung signalisiert.
Augentropfen stolpern übers AMNOG
Der Wirkstoff Bromfenac des Herstellers Bausch&Lomb verfügt über keinen belegbaren Zusatznutzen. Zu diesem Ergebnis ist der GBA gekommen. Das Mittel ist zur Behandlung von Entzündungen am Auge nach Kataraktoperationen zugelassen.
Ob Bromfenac anderen Wirkstoffen und Vergleichstherapien über- oder unterlegen ist oder ob es keine Unterschiede gibt, ist damit nicht geklärt.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie hat der GBA Dexamethason Augentropfen festgelegt. Hersteller Bausch&Lomb hat sich lediglich in den neuen Regelungen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) verheddert.
Nach Auffassung des GBA hätte Bausch&Lomb ein Dossier zur frühen Nutzenbewertung einreichen müssen. Dies sei nicht geschehen, sagte der Unparteiische Vorsitzende des GBA, Dr. Rainer Hess.
Hess: Gesetz ernstnehmen
Der Hersteller sei davon ausgegangen, bei Bromfenac handele es sich um ein Bestandsprodukt. Tatsächlich sei es erst 2011 in den deutschen Markt eingeführt worden und sei damit "dossierpflichtig" gewesen, sagte Hess.
Den Wunsch von Bausch&Lomb nach Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand lehnte der GBA ab.
"Wir müssen zeigen, dass wir das Gesetz ernst nehmen", sagte Hess. Bausch&Lomb habe die Möglichkeit, 2013 einen neuen Anlauf zu starten.
Da es für Bromfenac keine Festbetragsgruppe gibt, müssen Hersteller und GKV nun einen Preis verhandeln.