Der GBA muss ab Juli öffentlich beraten

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BERLIN (HL). Nur vier Jahre nach seiner kompletten Neuordnung hat der Gemeinsame Bundesausschuss erneut eine Organisationsreform vollzogen.

Es gibt nur ein Beschlussgremium unter der Leitung von drei hauptamtlichen Unparteiischen; und dieses Beschlussgremium tagt künftig öffentlich. Bislang war der Bundesausschuss stark gegliedert.

Es gab ein Plenum aller Beteiligten für übergreifende Fragen, beispielsweise grundsätzliche Verfahrensordnungen für die Aufnahme neuer Leistungen. Daneben gab es Beschlussgremien für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser sowie den dreiseitigen Ausschuss Ärzte/Krankenhäuser/Krankenkassen.

Der Gesetzgeber glaubte, dass diese Gliederung schwerfällig ist. Der neue Bundesausschuss besteht aus fünf Kassenvertretern, zwei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (die Vorstände Dr. Andres Köhler und Dr. Carl-Heinz Müller), zwei Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft und einem Vertreter der Zahnärzte. Die drei unparteiischen Mitglieder sind jetzt hauptamtlich: Dr. Rainer Hess, Dr. Harald Deisler und Dr. Josef Siebig.

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