Der neue Trick der Apotheker: Rabatte durch die Hintertür

Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich: Trotz gesetzlichen Verbots blüht wieder das Geschäft mit Naturalrabatten bei den Apothekern.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Der neue Trick der Apotheker: Rabatte durch die Hintertür

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Wenn Patienten in diesen Tagen das Rezept mit einer Wirkstoff- oder Aut-idem-Verordnung in der Apotheke einlösen, kann das Erstaunen auslösen: Statt der eigentlich verordneten Großpackung gibt der Apotheker mitunter vier Kleinpackungen mit insgesamt der gleichen Pillenzahl ab - und macht dabei ein Geschäft.

Montagabend berichtete "Report München" über diesen tatsächlichen oder vermeintlichen "Millionenskandal". Fakt ist: Seit dem 1. Mai 2006 verbietet das Heilmittelwerbegesetz den Arzneimittelherstellern, an Apotheken Rabatte oder auch Naturalrabatte (also kostenlose Abgabe von Arzneimitteln) zu gewähren. Der Grund: Seit den Apothekern die Substitution erlaubt wurde, sind sie diejenigen, die über die Absatzchancen von Generika entscheiden. Für die Generika-Industrie wurde der Naturalrabatt zum wichtigsten Marketing-Instrument. Da der Gesetzgeber den Apotheker primär als Heilberufler sieht und ihn deshalb nicht dem Preiswettbewerb aussetzen will, wurden Naturalrabatte zur zusätzlichen Einnahmequelle für die Apotheker.

Doch trotz des seit drei Jahren geltenden Verbots und trotz eines rapiden Preisverfalls auf den Generikamärkten scheint immer noch Spielraum für Sonderkonditionen zu existieren. Apotheker und Hersteller vollführen dabei einen juristischen Balanceakt auf der Rasierklinge. Verboten ist, dass der Hersteller beispielweise zehn Packungen in Rechnung stellt, aber dem Apotheker mehr als zehn liefert. Gesetzlich erlaubt ist (zumindest dem Hersteller), dass er dem Apotheker vier Packungen à 25 Pillen billiger als eine Packung mit hundert Pillen anbietet. Fragwürdig aber ist, was der Apotheker daraus macht: der Kasse stellt er nicht die billigeren vier mal 25er Packs in Rechnung, sondern die (verordnete) teurere Hunderter-Packung. Den Profit steckt er sich in die Tasche.

Betrug? Untreue? Kein Gesetz ist nach seinem Wortlaut so engmaschig gestrickt, als dass es alle nicht erwünschten Lebenssachverhalte erfassen und sanktionieren könnte. Aber zumindest aus dem gesetzgeberischen Willen - Verbot der Naturalrabatte, Weitergabe von Konditionen an die Krankenkassen, Definition des Apothekers als Heilberufler - lässt sich erkennen, dass eine Reihe von Pharmazeuten auf der Rutschbahn arbeitet. Noch hält der Gesetzgeber seine schützende Hand über den "Heilberuf" Apotheker. Möglich wäre, die Pillenhändler als Kaufleute zu definieren und sie dem vollen Wettbewerb auszusetzen.

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