Umfrage zeigt

Deutsche fühlen sich schlecht über Pflege informiert

Die Mehrheit der Deutschen fühlt sich schlecht über die gesetzlichen Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige informiert - das zumindest ist das Ergebnis einer Umfrage im Auftrag der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).

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KÖLN. Bei der Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ist noch viel Luft nach oben. Nur ein Viertel der Bevölkerung kennt eine auf das Thema Pflege spezialisierte wohnortnahe Beratungsstelle, nur acht Prozent kennen einen konkreten Pflegestützpunkt.

Die Tatsache, dass sie im Pflegefall Anspruch auf eine individuelle, unabhängige und kostenlose Beratung haben, ist fast 60 Prozent nicht bewusst. Das zeigt eine repräsentative Befragung durch das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).

Das ZQP ist eine Stiftung, die vom Verband der privaten Krankenversicherung gegründet wurde. In die Befragung vom Februar 2015 waren 2003 Bundesbürger ab 18 Jahren einbezogen. Gesetzlich als auch privat Versicherte.

Es sei nicht akzeptabel, wenn auf Hilfe angewiesene Menschen von qualifizierter Pflegeberatung nicht erreicht werden, kritisiert der Vorstandsvorsitzende des ZQP Dr. Ralf Suhr.

"Deswegen muss die Stärkung der unabhängigen Beratung eine zentrale Rolle bei der Ausgestaltung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes spielen", fordert der Mediziner.

Nach der Erhebung finden nur 15 Prozent eine Beratung zu den gesetzlichen Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige durch den Hausarzt oder Pflegedienst ausreichend. 57 Prozent halten laut ZQP spezialisierte Beratungsangebote für notwendig.

Mit 53 Prozent möchte die Mehrheit lieber eine persönliche Beratung haben als den Rat per Telefon oder Internet. Für 57 Prozent ist die Unabhängigkeit der Beratung das wichtigste Kriterium.

Eine große Rolle spielen auch die Nähe zum Wohn- und Arbeitsort und die Kostenfreiheit (je 44 Prozent). (iss)

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Kommentare
Carmen P. Baake 21.04.201508:35 Uhr

Pflegekassen versagen seit Jahren bei der Beratung

Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang, dass die Pflegekassen bereits seit Beginn der Pflegeversicherung im Jahr 1995 dazu verpflichtet sind, ihre Versicherten zu beraten. Sie versagen jedoch kläglich. Darauf weist das Bundeversicherungsamt fast in jedem Prüfbericht hin. Tatsächlich beantworten die Sachbearbeiter oft nur die Frage, die ihnen von Pflegebedürftigen und Angehörigen gestellt wird und beraten nicht darüber, welche Möglichkeiten oder Ergänzungen vielleicht noch sinnvoll wären.

Mit der Etablierung von Pflegestützpunkten hat sich die Beratungssituation zwar verbessert. Die Mitarbeiter in die Stützpunkten können jedoch nur die Informationen weitergeben, die sie zuvor von Pflegekassen und Städten und Gemeinden bekommen haben. Zudem werden sie anteilig von den Pflegekassen finanziert. Sie sind damit weder finanziell unabhängig noch besser informiert als Pflegekassen.

Der Forderung, die unabhängige Beratung zu stärken kann ich darum nur zustimmen.

Das ändert leider nichts an der gängigen Praxis Gesetze kurz vor Jahresende mit Inkrafttreten ab 01.01. zu verabschieden. Diese Praxis trägt auch dazu bei, dass eine wie auch immer geartete Beratung zu den jeweiligen Änderung ab Jahresbeginnn so gut wie unmöglich ist.

Ärzte, die dennoch gut beraten wollen, sind darum oft dazu gezwungen, sich die zur Beratung nötigen Informationen selbst zu besorgen. Sie greifen auf Ratgeber wie z. B. "Gut informiert für die Pflege zu Hause." zurück, um die Fragen ihrer Patienten mit aktuellen Informationen zu beantworten.

Hinzu kommt, dass auch die Beratung unabhängiger Stellen auf die Leistungen der Pflegeversicherung fixiert ist. Leistungen der Krankenversicherung spielen nur dann eine Rolle, wenn sie wie z. B. Hilfsmittel sowohl von der Pflegekasse als auch von der Krankenkasse übernommen werden können. Dadurch fallen alle Patienten in ein "Beratungsloch", die nur vorübergehend auf Hilfe angewiesen sind, z. B. nach einer Operation. Dabei gibt es hier durchaus Leistungen der Krankenkassen, die in dieser Situation helfen könnten. Dazu gehören vor allem die als häusliche Krankenpflege zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung zusätzlich zu einer Behandlungspflege verordnete Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sowie Haushaltshilfe, obwohl kein Kind im haushalt lebt. Viele Krankenkassen haben solche Leistungen in ihren Satzungen festgelegt. Um genau zu sein haben aktuell von den gegenwärtig noch existierenden 124 Krankenkassen bei der häuslichen Krankenpflege 87 eine Satzungsleistung und bei der Haushaltshilfe 72. Das nutzt jedoch nichts, wenn Ärzte, die diese Leistungen verordnen könnten, gar nicht wissen, dass es sie gibt.

Auch hier würde ich mir eine Stärkung der Beratungskompetenz unabhängiger Beratungsstellen wünschen.


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