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Diamorphin-Therapie in Hamburg nun gesichert

Hohe Anforderungen stellt die Diamorphin- Behandlung Schwerstabhängiger.

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HAMBURG (di). Kassen und KV in Hamburg haben eine Honorarvereinbarung zur Behandlung schwerstkranker opiatabhängiger Patienten mit Diamorphin (synthetisches Heroin) geschlossen (wir berichteten kurz).

Zuvor war die Diamorphin-Behandlung für Opiatabhängige, die mit herkömmlichen Methoden nicht therapierbar sind, vom Gemeinsamen Bundesausschuss als Regelleistung der GKV in den Leistungskatalog aufgenommen worden. Dazu waren Erfahrungen aus Modellversuchen in verschiedenen Regionen ausgewertet worden.

Voraussetzungen für die Verordnung der Leistungen: Die Patienten müssen seit mindestens fünf Jahren abhängig sein, zwei erfolglos beendete oder abgebrochene Suchtbehandlungen hinter sich und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Die Therapie muss mindestens sechs Monate durch eine psychosoziale Betreuung begleitet werden. Die Behandlung mit Diamorphin darf nur in speziell dafür geeigneten Einrichtungen stattfinden.

In Hamburg ist dies die Ambulanz Altona der Asklepios Klinik Nord. Hamburgs Gesundheitssenator Dr. Dietrich Wersich zeigte sich mit der Einigung zwischen KV und Kassen zufrieden. Hamburg hatte eine entsprechende Gesetzesänderung initiiert. Die Kosten für die begleitende psychosoziale Betreuung werden weiterhin durch Zuwendungen der Gesundheitsbehörde getragen.

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