Die Eckpunkte zur Arzneimittelversorgung
Einen großen Schritt beim Bürokratieabbau soll der Gesetzgeber in der Wirtschaftlichkeitsprüfung machen: Sie wird gestrafft, vereinfacht und im Volumen auf maximal fünf Prozent der Ärzte begrenzt. Die Kehrseite der Medaille: Die Verordnung sehr teurer Arzneimittel - zum Beispiel Spezialpräparate - soll künftig eine zweite Meinung erfordern; bei Anwendungsbeobachtungen, für die Ärzte ein Honorar erhalten, soll dieses künftig meldepflichtig werden.