Die Onkologen brauchen einen gemeinsamen Markt mit fairen Regeln

Nirgendwo zeigt sich deutlicher als in der Onkologie, wie unsinnig die Trennung von ambulant und stationär ist.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

BERLIN. Kliniken und niedergelassene Ärzte stehen im Wettbewerb um die ambulante Versorgung. Dieser Wettbewerb fordert aber neue ordnungspolitische Instrumente, meint der Vorsitzende des Berufsverbands der niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO), Dr. Stefan Schmitz.

"Die derzeitigen Wettbewerbsbedingungen sind alles andere als fair", sagte Schmitz bei der Handelsblatt-Jahrestagung "Health" in Berlin. Vor allem der gespaltene Arzneimittelmarkt zwischen Kliniken mit Krankenhausapotheken einerseits und niedergelassenen Ärzten und öffentlichen Apotheken andererseits führe dazu, dass Krankenkassen Kliniken in der Krebsbehandlung bevorzugen würden, so Schmitz. Zudem würden Krankenhausambulanzen aus dem Handel mit Zytostatika subventioniert, kritisierte er.

Trotz der Ankündigung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag, dass die Öffnung der Krankenhäuser nach Paragraf 116b SGB V auf den Prüfstand soll, rechnet Schmitz nicht damit, dass die Kliniken aus der ambulanten Versorgung wieder komplett zurückgedrängt werden. Das sei wohl irrreversibel.

Eine Lösung wären multilaterale Verträge

Nötig sei es vielmehr, den Wettbewerb fairer zu gestalten. Das Problem sei doch, dass die Regelungen für die Behandlung der Patienten völlig verschieden seien - je nachdem, ob der Leistungserbringer aus dem ambulanten oder stationären Bereich komme, so Schmitz. Er setzt hier auf die Ankündigung der schwarz-gelben Koalition, dass der ordnungspolitische Wettbewerbsrahmen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) überarbeitet werden soll.

"Was in der Onkologie derzeit passiert, ist ordnungspolitischer Wahnsinn", sagte der BNHO-Chef. Er unterstützt die KBV, die einen eigenen Ordnungsrahmen für spezialisierte Facharztmedizin mit einheitlichen Bedingungen für Qualität, Vergütung und Abrechnung für alle Leistungserbringer in diesem Bereich will - egal, ob sie aus dem Krankenhaus oder aus der ambulanten Medizin kommen. Schmitz glaubt, dass die Onkologie dafür besonders geeignet und die Onkologen bestens darauf vorbereitet seien. "Ich glaube, dass die Zeit reif ist für dieses Modell", sagte er.

In die richtige Richtung geht nach seiner Meinung bereits die mit der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes eingeführte Verpflichtung der Krankenhausapotheken, den Krankenkassen auf Nachfrage den Preis für Medikamente offenzulegen, der mit dem Pharmaunternehmen vereinbart wurde. "Die Wettbewerbsverzerrung nimmt etwas ab", so der BNHO-Chef.

Er plädiert zudem dafür, dass Krankenkassen die Möglichkeit zu vielseitigen Verträgen mit Arzneiherstellern, Apotheken und Ärzten zur Arzneiversorgung nach Paragraf 128 SGB V nutzen sollen. Damit können Ärzte zu leitliniengerechter Arzneitherapie verpflichtet werden. Auf diese Weise lassen sich nach Schmitz' Auffassung dauerhaft deutlich größere Wirtschaftlichkeitsreserven in der GKV erschließen als mit zweiseitigen Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen.

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