Pharma-Kodex

Die neue Transparenz

Fortbildung, klinische Studien, Anwendungsbeobachtungen: Die Beziehungen zwischen Ärzten und Pharma-Industrie sollen ab 2015 transparent werden.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Zuwendungen an Ärzte, etwa Beratungshonorare, sollen künftig veröffentlicht werden.

Zuwendungen an Ärzte, etwa Beratungshonorare, sollen künftig veröffentlicht werden.

© imagebroker / imago

BERLIN. Der Verein Freiwillige Selbstkontrolle in der Arzneimittelindustrie (FSA) beschließt heute die nationale Umsetzung des europäischen Transparenzkodex, auf den sich im Juni der europäische Verband der forschenden Pharmaunternehmen EFPIA verständigt hatte.

Betroffen sind im Prinzip alle Ärzte, aber auch medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Unikliniken und medizinischen Fachgesellschaften. Normadressat sind Hersteller rezeptpflichtiger Arzneimittel.

Mit dem Kodex werden ab 2015 alle Beziehungen zwischen Ärzten und Gesundheitseinrichtungen und den Arzneimittelherstellern erfasst.

Bei Zuwendungen der Kategorien Spenden, Zuwendungen im Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen sowie bei Dienstleistungs- und Beratungshonoraren ist grundsätzlich eine arztindividuelle Veröffentlichung der Zuwendung unter namentlicher Nennung des Empfängers und Angabe seiner Geschäftsadresse vorgesehen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen Ärzte dieser Veröffentlichung zustimmen. Wird diese nicht gegeben oder später widerrufen, werden die Zuwendungen in einer aggregierten Form veröffentlicht.

Honorare, die die Hersteller den Ärzten wegen ihrer Leistungen bei klinischen Studien oder Anwendungsbeobachtungen zahlen, werden in aggregierter Form publiziert.

Der Kodex tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Zwölf Monate haben die Unternehmen Zeit, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Erfassung der Daten zu schaffen.

Ab 2015 werden die Leistungen und Zuwendungen dokumentiert; eine erstmalige Veröffentlichung auf jedermann zugänglichen Webseiten der Unternehmen ist für den 30. Juni 2016 vorgesehen.

Der neue Kodex, der vom Bundeskartellamt genehmigt werden muss, korreliert mit Bestrebungen der Ärzteschaft im Kampf gegen Korruption. So hat der jüngste Ärztetag im Mai eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die auf eine Offenlegung von Leistungen und Zuwendungen zwischen Ärzten und Arzneimittelindustrie abzielen.

Einer der Beschlüsse sah vor, sich am US-amerikanischen Physicians Payment Sunshine Act zu orientieren; dieses 2010 beschlossene Gesetz sieht erstmals ab September 2014 die arztindividuelle Offenlegung aller Beziehungen zu Herstellern von Arzneien und Medizinprodukten vor.

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