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Weiterbildungsförderung

Diskussion über Finanzierung in Brandenburg

KV fördert 177 Vollzeit-Weiterbildungsstellen im hausärztlichen und 30 im fachärztlichen Bereich.

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POTSDAM. Einstimmig wurde auf der KV-Vertreterversammlung (VV) in Brandenburg die Neufassung der Richtlinie zur Weiterbildungsförderung angenommen. Sie ergänzt die Rahmenvereinbarung, die auf Bundesebene von der KBV und den Kassen abgeschlossen wurde, um spezifische Brandenburger Aspekte, die etwa das Verfahren oder die Rückzahlungsmodi betreffen.

Die KV fördert 177 Vollzeit-Weiterbildungsstellen im hausärztlichen und 30 im fachärztlichen Bereich. Die Beschlussfassung zur Finanzierung der Weiterbildungsförderung wurde auf die VV-Sitzung im November vertagt.

KV-Vorstandsmitglied Peter Noack informierte über den aktuellen Diskussionsstand. Es gebe Überlegungen, für alle Ärzte eine Sonderumlage von 0,4 Prozent rückwirkend ab Juli 2016 zu erheben. Würde die Weiterbildungsfinanzierung nicht gleichmäßig auf alle Facharztgruppen verteilt, ergebe sich für die Hausärzte eine Sonderumlage in Höhe von 0,7 Prozent und für die Fachärzte von 0,17 Prozent.

Über eine solche solidarische Finanzierung gelte es nun nachzudenken, sagte Noack. HNO-Arzt Dr. Gerald Gronke betonte in der kurzen Diskussion, dass alle gemeinsam den Nachwuchs finanzieren müssten. Nach Ansicht von Dr. Johannes Becker, Praktischer Arzt, bedeutet die Weiterbildungsrichtlinie gegenseitiges "Nehmen und Geben".

In Bezug auf die Förderung der Vier-Wochen-Überweisungen im Rahmen der Terminservicestellen berichtete Peter Noack, dass es bisher keinen Missbrauch durch Ärzte gegeben habe, "das hat sich bei uns nicht gezeigt". In Brandenburg gibt es eine Bonus-Regelung für Fachärzte, wenn diese Patienten mit speziell gekennzeichneten Überweisungen innerhalb von vier Wochen einen Termin anbieten.

Seit Juli hat die KV 13 Hausärzten und 12 Fachärzten eine Genehmigung zur Abrechnung der EBM-Ziffern in Kapitel 37 erteilt. Voraussetzung dafür ist ein Kooperationsvertrag mit Alten- oder Pflegeheimen. (juk)

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