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Stationärer Schutzschirm

Dritte Corona-Welle: Spahn entlastet Krankenhäuser

Mehr Krankenhäuser als bisher sollen Corona-Ausgleichszahlungen erhalten können. Das sieht der Entwurf einer Verordnung desGesundheitsministers vor.

Von Anno Fricke Veröffentlicht:
Krankenpflegekräfte betreuen auf der Intensivstation einen COVID-19-Patienten. Nicht nur die Versorgung wird vergütet, die Häuser sollen auch für freigehaltene Kapazitäten nun länger Ausgleichszahlungen erhalten.

Krankenpflegekräfte betreuen auf der Intensivstation einen COVID-19-Patienten. Nicht nur die Versorgung wird vergütet, die Häuser sollen auch für freigehaltene Kapazitäten nun länger Ausgleichszahlungen erhalten.

© Robert Michael/dpa

Berlin. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gibt den Krankenhäusern Rückhalt für die dritte Corona-Welle. So sollen die aktuell geltenden Regelungen für Ausgleichszahlungen für verschobene Operationen und freigehaltene Kapazitäten über das bisherige Enddatum 11. April hinaus bis zum 31. Mai verlängert werden. Das geht aus dem Entwurf einer Verordnung vom Montag hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Zudem sollen die Länder anspruchsberechtigte Krankenhäuser bereits ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50, bislang 70, in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt benennen können.

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Hilfe auch für indirekt von der Pandemie betroffene Häuser?

Im Gesundheitsministerium geht man unterdessen davon aus, dass nicht nur die Krankenhäuser, die einer der vom GBA definierten Notfallstufen zugeordnet werden können oder Expertise in der Behandlung von Lungenerkrankungen aufweisen, von der Pandemie betroffen sein können. Deshalb soll ein rechtlicher Rahmen aufgespannt werden, einen zumindest anteiligen Ausgleich für eventuelle Erlösrückgänge von Krankenhäusern im Jahr 2021 im Vergleich zum Abrechnungsjahr 2019 mit den Kassen individuell zu verhandeln.

Gleichzeitig sollen aber Erlösanstiege aufgrund von Ausgleichszahlungen gegengerechnet werden. Ein Expertenbeirat hatte für die ersten drei Quartale 2020 über alle Krankenhäuser gerechnet einen Erlösanstieg von zwei Prozent ausgemacht. Die Vereinbarungen sollen bis zum 30. November des laufenden Jahres getroffen werden. Erst dann seien die Auswirkungen der Pandemie für die einzelnen Häuser überschaubar.

Um die Liquidität der Krankenhäuser für das laufende Jahr sicherzustellen, verlängert der Verordnungsgeber auch die verkürzte Frist von fünf Tagen, binnen derer die Kostenträger die Rechnungen begleichen sollen, bis zum 31. Dezember.

Schutzschirm für Reha-Kliniken wird ebenfalls verlängert

Mit einer weiteren Verordnung verlängert Jens Spahn zudem die Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Es sei davon auszugehen, dass viele dieser Häuser auch „weiterhin nicht die Auslastung erreichen werden, die einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglicht“, heißt es in dem Entwurf.

Die zum 31. März auslaufenden Regelungen zur Anpassung von Vergütungsvereinbarungen in Folge der Corona-Pandemie sollen daher bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.

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