Trotz Arzt-Attest

E-Bike bleibt Privatvergnügen

Fortbewegung mit Hilfsmotor - allerdings ohne die Krankenkassen. Nur weil ein Orthopäde für seine Patientin ein E-Bike empfiehlt, muss die Kasse es noch lange nicht bezahlen.

Veröffentlicht:
Keine Angelegenheit für die Krankenkasse: E-Bikes.

Keine Angelegenheit für die Krankenkasse: E-Bikes.

© Uwe Zucchi / dpa

OLDENBURG (mwo). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen kein Fahrrad mit Hilfsmotor bezahlen.

Auch wenn der Arzt das sogenannte E-Bike für eine gute Sache hält, bleibt es ein privates Vergnügen, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts (SG) Oldenburg.

Die heute 53-jährige Klägerin leidet an Gonarthrose; rechts wurde bereits eine Knieprothese eingesetzt. Mehr als 500 Meter zu gehen bereitet ihr starke Schmerzen, und auch normales Radfahren wird ab zwei Kilometern beschwerlich.

Um trotzdem mobil zu bleiben und ausreichend Bewegung zu sichern, empfahl der behandelnde Orthopäde ihr ein Fahrrad mit Hilfsmotor.

Die Krankenkasse wollte diesfreilich nicht bezahlen und bekam vor dem Sozialgericht nun Recht: E-Bikes würden nicht für kranke und behinderte Menschen hergestellt und seien inzwischen längst weit verbreitet.

Auch junge und gesunde Menschen führen damit zur Arbeit, um Staus und hohen Benzinpreisen zu entgehen. "Sie sind daher als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens zu qualifizieren und unterfallen nicht der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung."

Az.: S 61 KR 204/11

Mehr zum Thema

Abrechnung

SpiFa meldet sich zu Hybrid-DRG

Krankenhaus-Reformpläne

Fachkräftemangel könnte Umbau der Kliniklandschaft beschleunigen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert