Gesetzgebung

Apothekenreform: Staatssekretär Kippels weist Länder-Kritik am Kabinettsentwurf zurück

Die Bundesländer sind mit wesentlichen Bausteinen der Apothekenreform nicht einverstanden. Dass sie sich damit durchsetzen, ist eher unwahrscheinlich.

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Sieht das Berufsbild des Apothekers durch die Reformpläne der Bundesregierung keineswegs gefährdet: Dr. Georg Kippels (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Gesundheitsministerium.

Sieht das Berufsbild des Apothekers durch die Reformpläne der Bundesregierung keineswegs gefährdet: Dr. Georg Kippels (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Gesundheitsministerium.

© [M] Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag wie erwartet Empfehlungen seines Gesundheitsausschusses zum Kabinettsentwurf der Apothekenreform („Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz“, ApoVWG) angenommen.

Die Stellungnahme greift in weiten Teilen Forderungen der Apothekerschaft auf – insbesondere die kategorische Ablehnung vereinfachter Gründungsbedingungen für Zweigapotheken und der Approbierten-Vertretung in der Offizin durch PTA sowie die Forderung nach sofortiger Anhebung des fixen Abgabehonorars von 8,35 auf 9,50 Euro je Rx-Packung.

Eben diese drei Punkte sprach vor der Länderkammer auch Dr. Georg Kippels (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, ausführlicher an und gab damit einen Vorgeschmack auf die zu erwartende Gegenäußerung der Bundesregierung. Mit Erleichterungen für Zweigapotheken ermögliche man, flexibler auf veränderte Versorgungslagen in der Fläche reagieren zu können. Wettbewerbsdruck auf bestehende Betriebe sei nicht zu befürchten, Zweigapotheken sollten die Ausnahme bleiben.

Geplant ist, das Zweigapotheken künftig nicht erst nach Feststellung eines Notstands gegründet werden dürfen. Zudem sollen Apotheker künftig bis zu zwei solcher, hinsichtlich ihres Leistungsspektrums stark abgespeckter Medikamentenabgabestellen betreiben können – und das zusätzlich zu etwaigen Filialen; bisher ist höchstens eine Zweigapotheke anstelle einer Filiale erlaubt.

Keine Aushöhlung des Apothekerberufs

Die Länder sehen darin die Gefahr, dass Vollapotheken eine Konkurrenz durch kostengünstiger zu betreibende Zweigbetriebe erwächst, der sie auf lange Sicht nicht gewachsen wären.

Kippels verteidigte auch die versuchsweise und zeitlich begrenzte Vertretung von Apothekern durch qualifizierte PTA. Das Vorhaben bedeute „keine Aushöhlung der Kompetenz des Apothekers“, wie von Standesvertretern vielfach behauptet, sondern sei als „pragmatische Antwort auf die Personalrealität“ notwendig und folgerichtig.

Zum Länder-Begehren nach sofortiger Anhebung des Packungs-Fixums erklärte Kippels, das im Koalitionsvertrag gegebene Versprechen von 9,50 Euro habe „unverändert Bestand“ und werde später noch „auf dem Verordnungswege“ eingelöst. Momentan müsse man jedoch Rücksicht auf die dünne Finanzdecke der GKV nehmen.

Kippels äußerte die Erwartung, dass bereits die aktuell noch in der Rechtsprüfung befindliche „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ zügig greifen und den Offizinbetreibern Kostenentlastung bringen werde.

Besagte Rechtsverordnung beinhaltet unter anderem, dass Kassen und Apotheker künftig in regelmäßigen Verhandlungsrunden die Gebühr für die Arzneimittelabgabe vereinbaren. Des Weiteren ist vorgesehen, Apothekern die eigenverantwortliche Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Arztrezept mit 5,- Euro Aufschlag zur regulären Abgabegebühr zu honorieren.

Außerdem sollen Nacht- und Notdienste besser bezahlt und die fixe Preiskomponente des Großhandels (73 Cent pro Packung) für Skonti freigegeben werden. Letzteres hatte der Bundesgerichtshof 2024 untersagt, woraufhin von bis zu fünfstelligen Ertragseinbußen einer durchschnittlich umsatzstarken Apotheke per annum die Rede war.

Erste Lesung im Bundestag Ende Februar

Zu den weiteren Forderungen der Länder, auf die Kippels in seiner kurzen Rede nicht näher einging, zählt wie bereits berichtet etwa die Bitte an die Bundesregierung, die Auswirkungen des 2004 rechtlich freigegebenen Arzneimittelversandhandels „zu prüfen“. Auch die Einführung eines „Grundkostenzuschlags“ für die ersten 20.000 Abgaben verschreibungspflichtiger Arzneimittel, um vor allem umsatzschwachen Apotheken den Rücken zu stärken, fand am Freitag eine Mehrheit im Plenum.

Auf der Bundestagsagenda steht die Apothekenreform zur ersten Lesung am 26. Februar. Danach wird sie zur Beratung und Sachverständigenanhörung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Nach Verabschiedung durch den Bundestag wird sich die Länderkammer erneut mit dem nicht zustimmungspflichtigen Paragrafenpaket befassen. (cw)

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