EU-Gerichtshof billigt mehrfache Preissenkungen
LUXEMBURG (mwo). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Spielraum der EU-Staaten bei der Preisregulierung für durch das öffentliche Gesundheitssystem bezahlte Arzneimittel bestätigt. Dabei dürfen die Behörden auch mehrmals in einem Jahr an der Preisschraube drehen.
Die italienische Arzneimittelbehörde hatte 2005 und 2006 mehrfach eine Senkung der Arzneimittelpreise angeordnet. Nach der letzten Preissenkung um fünf Prozent wurde es mehreren Herstellern zu bunt; 14 Unternehmen zogen vor Gericht. Sie rügten, vor einer Preissenkung hätte die Behörde zunächst einen Preisstopp verhängen müssen. Der EuGH wies alle Argumente ab. Zur Begründung verwies er auf die nationale Zuständigkeit. Daraus ergebe sich ein weiter Spielraum bei der Sicherung des Gleichgewichts ihres Krankenversicherungssystems.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs, Az: C 352/07