EU-Kommission fordert Öffnung des Apothekenmarktes

BRÜSSEL (spe). Die Europäische Kommission hat Deutschland nochmals aufgefordert, seine Vorschriften zum Fremd- und Mehrbesitzverbot von Apotheken zu überarbeiten.

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Die Bestimmungen, wonach nur staatlich geprüfte Apotheker eine Apotheke betreiben dürfen und der Besitz von mehr als vier Standorten verboten ist, verstoßen nach Ansicht der Behörde gegen das Gebot der Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union. Die Einschränkungen seien nicht mit dem Argument des Gesundheitsschutzes zu rechtfertigen.

Anfang Februar hatte die Kommission die Bundesregierung erstmals schriftlich aufgefordert, den deutschen Apothekenmarkt zu öffnen. Diese bat daraufhin, zunächst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen DocMorris abzuwarten. Im Fall der niederländischen Apothekenkette müssen die Luxemburger Richter über die Zulässigkeit des Fremdbesitzverbots entscheiden. Mit einem Urteil ist im Frühjahr kommenden Jahres zu rechnen. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, der erneuten Aufforderung Folge zu leisten.

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