Propofol

EU-Kommission prüft Anti-Folter-Verordnung

BERLIN (bee). Die EU-Kommission prüft derzeit, ob es notwendig ist, das Narkotikum Propofol in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung aufzunehmen, um einen Missbrauch bei der Vollstreckung der Todesstrafe durch Injektion zu verhindern.

Veröffentlicht:

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor.

Die Linke wollte Auskunft über Lieferungen des Narkotikums in die USA. Nach Medienberichten wird es dort auch für die Hinrichtungsspritze eingesetzt.

Der Regierung ist aber nicht bekannt, ob ein Hersteller Propofol in die USA liefert. Nur ein Hersteller habe explizit angegeben, nicht dorthin zu liefern.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wann kommt welches Medikament in Frage?

Neue Psoriasis-Leitlinie bringt praxisrelevante Neuerungen

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie

Patienten, die besonders gesundheitlich gefährdet sind, sollten im Herbst eine Auffrischung gegen COVID-19 erhalten.

© fotoak80 / stock.adobe.com

Comirnaty® nur in Mehrdosisflaschen

Bund hat geliefert: Start frei für COVID-19-Auffrischimpfungen