Propofol

EU-Kommission prüft Anti-Folter-Verordnung

BERLIN (bee). Die EU-Kommission prüft derzeit, ob es notwendig ist, das Narkotikum Propofol in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung aufzunehmen, um einen Missbrauch bei der Vollstreckung der Todesstrafe durch Injektion zu verhindern.

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Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor.

Die Linke wollte Auskunft über Lieferungen des Narkotikums in die USA. Nach Medienberichten wird es dort auch für die Hinrichtungsspritze eingesetzt.

Der Regierung ist aber nicht bekannt, ob ein Hersteller Propofol in die USA liefert. Nur ein Hersteller habe explizit angegeben, nicht dorthin zu liefern.

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