EU Parlament stimmt für Medikamentenschutz

STRAßBURG (dpa). Das EU-Parlament will die Bürger besser gegen den Handel mit gefälschten Arzneimitteln vor allem über das Internet schützen.

Veröffentlicht:

Das EU-Parlament in Straßburg nahm ein entsprechendes Gesetz am Mittwoch mit großer Mehrheit an. Für zertifizierte Online-Apotheken soll es in Zukunft ein spezielles Logo geben, damit die Verbraucher diese von unseriösen Anbietern unterscheiden können.

Die neuen Regelungen sollen spätestens ab 2016 gelten. 2009 wurden bei Zollkontrollen in Europa 11,5 Millionen illegal nachgemachte Arzneimittel sichergestellt, 30 Prozent mehr als im Vorjahr.

Lesen Sie dazu auch: EU verstärkt Schutz gegen Arzneifälschungen

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma-Regulierung: Impulse für Deutschland

Der Stand der Europäischen HTA-Regulation

Kooperation | Eine Kooperation von: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Die Plastination des Gehirns

Mikroplastik als möglicher Risikofaktor für Parkinson

Metaanalyse von 49 Studien

Absetzen von Antidepressiva verursacht meist milde Symptome

Lesetipps
Die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus)

© Ennio Leanza/KEYSTONE/dpa

Epidemiologisches Bulletin

Erstmals STIKO-Empfehlung für Impfung gegen Chikungunya

Vorhofflimmern im 1-Kanal-EKG

© wildpixel / Getty Images / iStock

Empfehlungen für die Praxis

S3-Leitlinie Vorhofflimmern: Das steht drin