EU-Positivliste für Health Claims tritt in Kraft

BRÜSSEL (cw). Funktional Food und Nahrungsergänzungsmittel haben Konjunktur - und die Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel demzufolge auch. Lange Zeit war unklar, was hier erlaubt ist.

Veröffentlicht:

Verbraucherschützer kritisierten vielfach Irreführung. Doch diese Zeiten sind vorbei: Mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am Freitag (25. Mai) ist die kürzlich von der Europäischen Kommission verabschiedete Liste der erlaubten "Health Claims" offiziell.

Stoffbezogen enthält die Liste 222 zulässige Werbeaussagen. Lebensmittelhersteller haben dann sechs Monate Zeit, ihr Marketing anzupassen.

"Ab Dezember 2012 sind alle gesundheitsbezogenen Angaben verboten, die nicht zugelassen sind oder für die kein Zulassungsverfahren läuft", teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit.

Ursprünglich lagen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit 44.000 Anträge auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln zur Prüfung vor.

Die Positivliste betrifft nicht nur typische funktionale Lebensmittel, die etwa Probiotika oder sekundäre Pflanzenstoffe enthalten, sondern auch Vitamine, Mineralstoffe und Nahrungsergänzungsmittel, die rechtlich als Lebensmittel gelten.

http://ec.europa.eu/nuhclaims)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Ein Medikament unter vielen, das wenigen hilft? 2400 Wirkstoff-Kandidaten in der EU haben den Orphan-Drug-Status.

© artisteer / Getty Images / iStock

Wirkstoff-Kandidaten mit Orphan-Drug-Status

Orphan Drugs – Risiken für ein Modell

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Ein junges Mädchen wird geimpft – gegen HPV? (Symbolbild mit Fotomodellen)

© milanmarkovic78 / stock.adobe.com

Vision Zero Onkologie

Die Elimination des Zervixkarzinoms

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kopfschmerzen

Migräne: Welche Therapie bei älteren Patienten möglich ist

10 Fragen, 10 Antworten

Ausgeschlafen trotz Schichtdienst: Wie das klappen kann

Lesetipps
Stethoskop auf Geldmünzen

© oppoh / stock.adobe.com / Generated by AI

EBM-Abrechnung 2026

Vorhaltepauschale 2.0: Bei 10 Kriterien ist für jeden was dabei

Großer Andrang am Quartalsanfang? Mit der Ersatzbescheinigung könnten sich vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen den Weg in die Praxis sparen.

© Picture-Factory / stock.adobe.com

Neues Verfahren mit Potenzial

Das bringt die elektronische Ersatzbescheinigung den Praxen