EU-Positivliste für Health Claims tritt in Kraft

BRÜSSEL (cw). Funktional Food und Nahrungsergänzungsmittel haben Konjunktur - und die Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel demzufolge auch. Lange Zeit war unklar, was hier erlaubt ist.

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Verbraucherschützer kritisierten vielfach Irreführung. Doch diese Zeiten sind vorbei: Mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am Freitag (25. Mai) ist die kürzlich von der Europäischen Kommission verabschiedete Liste der erlaubten "Health Claims" offiziell.

Stoffbezogen enthält die Liste 222 zulässige Werbeaussagen. Lebensmittelhersteller haben dann sechs Monate Zeit, ihr Marketing anzupassen.

"Ab Dezember 2012 sind alle gesundheitsbezogenen Angaben verboten, die nicht zugelassen sind oder für die kein Zulassungsverfahren läuft", teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit.

Ursprünglich lagen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit 44.000 Anträge auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln zur Prüfung vor.

Die Positivliste betrifft nicht nur typische funktionale Lebensmittel, die etwa Probiotika oder sekundäre Pflanzenstoffe enthalten, sondern auch Vitamine, Mineralstoffe und Nahrungsergänzungsmittel, die rechtlich als Lebensmittel gelten.

http://ec.europa.eu/nuhclaims)

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