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Patientenrechte

EU will Patienten stärken

Patienten sollen in die Lage versetzt werden, sachkundig zu entscheiden, wo und von wem sie behandelt werden. Dafür sollen Ärzte sie vor einer Therapie ausführlich informieren.

Veröffentlicht:

HAMBURG. Die Europäische Union (EU) will Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und damit die Mobilität von Patienten stärken.

Zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie hat der Hamburger Senat nun eine Regelung auf den Weg gebracht.

Patienten haben in der EU das Recht, von Ärzten im Vorfeld einer Behandlung ausführliche Informationen zu Behandlungsoptionen, zur Qualifikation und Zulassung der Behandler sowie zur Qualität und zur Sicherheit der angebotenen Leistung zu erhalten.

Damit sollen sie in die Lage versetzt werden, möglichst sachkundig zu entscheiden, wo und bei wem sie sich behandeln lassen.

Auch die Kostenerstattung bei Behandlungen in anderen EU-Mitgliedstaaten ist damit gesichert. Alle Versicherten in der EU bekommen die Behandlungskosten von ihrer heimischen Krankenkasse bis zu der Höhe erstattet, die auch für die entsprechende Behandlung im Inland übernommen werden. 

Ebenfalls auf den Weg gebracht hat der Senat eine Regelung, die jeden selbstständig arbeitenden Gesundheitsdienstleister dazu verpflichtet, die angebotene Dienstleistung durch eine Berufshaftpflicht oder ein vergleichbares System abzusichern.

Dies galt für Ärzte ohnehin. Für Gesundheitsfachberufe wie etwa Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten gab es eine solche Pflicht bislang nicht. (di)

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