Direkt zum Inhaltsbereich

Ehemalige Heimleiter klagen gegen Kündigung

SAARBRÜCKEN (dpa). Die ehemaligen Leiter des saarländischen Altenheims, in dem Bewohner über Monate misshandelt worden sein sollen, klagen gegen ihre Kündigung.

Veröffentlicht:

Der Anwalt des Heim-Trägers Arbeiterwohlfahrt (AWO), Gerhard Strub, sagte, dass der Anwalt der Ex-Pflegeleitung Kündigungsschutzklage eingereicht habe.

Er bestätigte damit einen Bericht der "Saarbrücker Zeitung". Dem 59-jährigen Pflegedirektor und der 31-jährigen Pflegeleiterin des Heims in Elversberg bei Saarbrücken war im Juni fristlos gekündigt worden, weil sie Hinweisen zu Misshandlungen in ihrem Hausenicht nachgegangen sein sollen.

Ein halbes Jahr lang sollen dort zwei 35 und 25 Jahre alte Pfleger hilflose alte Menschen misshandelt haben, es soll auch zwei Todesfälle gegeben haben.

Die außerordentliche Kündigung gegen die damalige Pflegeleitung sei wegen Verletzung der Aufsichts- und Fürsorgepflicht ausgesprochen worden, sagte Arbeitsrechtler Strub.

In dem Schreiben von deren Anwalt heiße es nun, dass sich die beiden mit der Klage gegen die Kündigung wehrten.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Digitale Helfer

KI im Alltags-Check: So urteilen zwei Kollegen

Schmerzen verhindern

Das sind die aktuellen medikamentösen Ansätze bei Endometriose

Lesetipps
Eine junge Frau hält steht vor dem Meer und hält in der einen Hand eine Brille, in der anderen eine Kontaktlinsen-Dose.

© Krakenimages.com / Stock.adobe.com

Tipps für den Strandbesuch

Nicht mit Kontaktlinsen zum Schwimmen!

Ein Kardiologe bei der Durchführung einer Katheterablation mit Radiofrequenzenergie unter Verwendung eines Bildgebungssystems mit einer Fluoroskopie-Röntgenröhre für interventionelle Gefäßverfahren und Elektrophysiologie.

© Damian / stock.adobe.com

Signifikant höhere Erfolgsquote

Persistierendes Vorhofflimmern: Müssen die Leitlinien geändert werden?