DGKJ-Präsident fordert

Eigenes Arzneimittel-Institut für Kindermedizin

Jedes zweite Arzneimittel ist bei Kindern nicht wissenschaftlich geprüft, kritisiert der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin. Auf dem DGKJ-Kongress fordert er ein neues Institut.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Professor Ertan Mayatepek, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), sieht großen Handlungsbedarf in der medizinischen Versorgung von Kindern.

Da mindestens 50 Prozent aller Arzneimittel bei Kindern nicht wissenschaftlich geprüft sind, sei die Einsetzung eines Instituts für Arzneimittelsicherheit im Kindesalter überfällig.

Und auch bei der Prävention bestehe trotz aller Fortschritte weiter Nachholbedarf. So würden zum Beispiel bei der geplanten Nationalen Kohortenstudie 200.000 Menschen über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren einbezogen, um neue Erkenntnisse insbesondere über Aufkommen, Verlauf und Behandlungsoptimierung von verbreiteten Volkskrankheiten zu gewinnen.

Kinder und junge Menschen seien dabei aber nicht vorgesehen, da in der Kohortenstudie nur Personen ab dem Alter von 20 Jahren mitwirken können.

Hier werden in jeder Weise eine "große Chance" vertan, da Prävention und gezielte Therapie gar nicht früh genug einsetzen könne, erklärte Mayapetek abschließend unter großem Beifall der rund 3.000 Teilnehmer an der 111. Jahrestagung der DGKJ.

Defizite angeprangert

Auf Defizite anderer Art hat Professor Stuart Hosie als Kongresspräsident der zeitgleich stattfindenden 67. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) hingewiesen.

In Deutschland seien im Jahr 2013 rund ein Drittel Kinder bis zum Alter von fünf Jahren, mehr als die Hälfte der Schulkinder bis zum Alter von zehn Jahren und mehr als zwei Drittel der Jugendlichen bis zum Alter von 15 Jahren nicht speziell von für diese Altersgruppen ausgebildeten Chirurgen behandelt worden.

Dies verstoße nicht nur gegen Artikel 24 der UN-Konvention zu den Rechten des Kindes, sondern auch gegen die von der DGKCH mit unterzeichnete "Kyoto Declaration of Pediatric Survey", die das Recht jeden Kindes auf eine speziell "ausgerichtete Einrichtung durch Kinderärzte und Kinderchirurgen" festschreibt.

Zudem sei dort festgelegt, dass komplexe kinderchirurgische Prozeduren nur in spezialisierten Zentren mit entsprechenden intensivmedizinischen Möglichkeiten vorgenommen werden dürfen.

Und schließlich sollten diese pädiatrisch/kinderchirurgischen Zentren auch stets auf weitere Kinderspezialisten zugreifen können. Es seien also gleich mehrere Verstöße zu beklagen, kritisierte Hosie. (ras)

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Kommentare
Dr. Claus Kühnert 04.09.201521:37 Uhr

Bessere Medikationen für Kinder auf wissenschaftlicher Grundlage

Den kurzen Darstellungen im obigen Kurzbericht möchte ich als langjähriger Allgemeinchirurg und FA. f. Kinderchirurgie uneingeschränkt zustimmen.
Generell hat der alte Grundsatz höchste Priorität und Gültigkeit: "Ein Kind ist kein kleiner Erwachsener!" - es bleibt noch sehr viel zu tun, um unsere Nachfolgegenerationen optimal zu versorgen. Wir können es uns nicht mehr leisten ex juvantibus oder gemäß "Off Label Use " Kinder zu therapieren. Auch gehört kein operiertes Kind postoperativ auf eine Erwachsenenstation ohne Fachschwester für Kinderheilkunde.

MfG dokuet

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