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Zankapfel Substitution

Pflegerats-Chefin: Arztzentriertes System aus der Zeit gefallen

Gesundheitsministerin Nina Warken will rasch zwei Pflegegesetze auf den Weg bringen – darunter eines, das Pflegeberufen mehr Eigenständigkeit in der Versorgung verschaffen soll. Über die Deutung des Vorhabens ist längst ein Kampf entbrannt.

Veröffentlicht: | aktualisiert:
Pflege als eigenständiger Leistungserbringer? Berufspolitisch ist das noch immer ein Zankapfel.

Pflege als eigenständiger Leistungserbringer? Berufspolitisch ist das noch immer ein Zankapfel.

© MYKHAILO KUSHEI / stock.adobe.com

Berlin. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will vollenden, was Vorgänger Karl Lauterbach (SPD) als Gesetzesplan aufgesetzt hat: ein Kompetenz-Upgrade für die rund 1,7 Millionen professionell Pflegenden. Tenor: Die hiesige Pflegeprofession könne vieles, dürfe das aber nicht eigenständig in der Versorgung tun.

Lauterbach hievte seinen Entwurf für ein Pflegekompetenzgesetz (PKG) Ende 2024 zwar noch ins Kabinett – wegen des Scheiterns der Ampel schaffte es das Vorhaben aber nicht mehr in den Bundestag.

Nun also Warken: Anfang August will die CDU-Politikerin ihren – leicht geänderten – Referentenentwurf ins Kabinett und anschließend ins parlamentarische Verfahren einbringen. „Der Pflegeberuf“, heißt es im neuen PKG-Entwurf, „ist ein Heilberuf mit eigenen beruflichen Kompetenzen.“

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Fähigkeiten und Wissen der Pflegekräfte seien daher stärker zu nutzen. In der Demenz-, Wund- und Diabetesversorgung sollten Pflegefachpersonen neben Ärzten eigenverantwortlich weitergehende Leistungen und bestimmte, bisher Ärzten vorbehaltene Leistungen in der Versorgung erbringen können.

Unterschiedliche Lesarten eines Entwurfs

Was in anderen Ländern längst Usus ist, trifft hierzulande noch immer auf unterschiedliche Lesarten. Letztlich geht es dabei auch um Geld. Denn dass die Kassen angesichts der Finanzlage der GKV neben dem Honorartopf für Ärzte einen weiteren milliardenschweren Topf aufsetzen, ist illusorisch.

Nicht von ungefähr hat die Chefin beim Ersatzkassenverband (vdek), Ulrike Elsner, schon bei der Anhörung zum Entwurf der Ampel betont, die Finanzierung der auf Pflegefachkräfte übertragenen heilkundlichen Tätigkeiten werde zu „Verwerfungen“ zwischen vertragsärztlichem und pflegerischem Bereich führen.

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In einer Stellungnahme zum PKG-Entwurf Warkens hält der Hausärztinnen- und Hausärzteverband denn auch fest: Mit Blick auf weitere „Delegationsmöglichkeiten“ sei klarzustellen, dass damit keine Substitution ärztlicher Leistungen gemeint sein könne.

Substitution, so das Argument, führe zu „unnötigen und kostenintensiven Doppelstrukturen“. Ansage an den Gesetzgeber: Der Grundsatz des Arztvorbehalts sei „zwingend“ beizubehalten, die „Letztverantwortung“ habe weiterhin beim Arzt zu liegen.

KBV mahnt zu Ehrlichkeit in der Debatte

Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) tut man sich mit Substitution ebenfalls schwer. „Kann man machen, aber das muss dann auch klar für jeden erkennbar sein“, sagt Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister.

Bekomme der Pflegedienst, mit dem der Hausarzt zusammenarbeite, weitergehende Behandlungskompetenzen und diagnostische Befähigungen, „dann ist der Pflegedienst auch verantwortlich, und dann kann es nicht sein, dass ich als Hausarzt trotzdem für den Behandlungserfolg hafte“.

Im Übrigen, so Hofmeister: Substitution schaffe nur neue Schnittstellen in der Versorgung, und die kosteten Ressourcen.

Delegation oder doch Substitution?

Berufsvertreter der Pflege sehen die Sache naturgemäß anders. Würden Pflegekräfte weiterhin „nur“ Leistungen der ärztlichen Behandlung „übernehmen“ dürfen, sei das kein Fortschritt, sondern die Rückkehr zur Delegation – heißt: Der Status quo würde „zementiert“, sagt Peter Koch, Vorsitzender beim Pflegebündnis Mittelbaden.

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Sein Appell: „Wir brauchen ein klares Signal seitens der Politik für mehr Verantwortung in der Pflege, keine neuen Abhängigkeiten.“

„Wenn wir alles im Rahmen von ärztlicher Delegation lassen, können wir uns das Gesetz schenken“, formuliert auch Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR), gegenüber der Ärzte Zeitung. „Ein Kompetenzgesetz light bringt uns keinen Millimeter weiter.“

„Wollen wir das so weiterlaufen lassen?“

Ziel müsse sein, „die selbstständige Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen zu stärken und ihre Kompetenzen eigenverantwortlich in der Versorgung zur Anwendung zu bringen“, so Vogler. Ein „arztzentriertes System“, das den Zugang zur Versorgung verenge, sei aus der Zeit gefallen.

Vogler nennt das Beispiel Wundmanagement: Warte die Pflegekraft auf das Go des Hausarztes, um eine Matratze zur Verhinderung eines Dekubitus zu verschreiben, verliere man „kostbare Zeit“. Am Ende gebe es nur Verlierer: Patient, Arzt, Pflegekraft, Beitragszahler. „Wollen wir das so weiterlaufen lassen?“ (hom)

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Kommentare
Kurt-Michael Walter 01.08.202513:38 Uhr

Pflegekompetenzgesetz (PKG)
Ein Blick auf die »Pflegekernprozesse« in Akutkrankenhäusern, in Haus- u. Fachärztepraxen, in Reha-Kliniken, in der Pflege von Pflegebedürftigen in der Kurz- und Langzeitpflege zeigt, durch das neue »Pflegekompetenzgesetz« nichts Konkretes an den bestehenden »Pflegekernprozessen« verändert.

Meines Erachtens hat man mit der Verallgemeinerung der Pflegeberufe, der Generalisierung der Pflegeausbildung einen falschen Weg eingeschlagen, denn es vernebelt den klaren Blick auf den »Pflegekernprozess« z. B. in der Akutpflege oder Nachsorge-Pflege etc.: Will sagen, Kompetenzen lassen sich nicht »verallgemeinert erweitern«, wie das von der Präsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR), ohne das bestehende Arbeitssystem (Pflegekernprozess) der Pflegefachkraft analysiert zu haben und zu kennen.

Letztendlich wird es zu einer Verunsicherung sowohl bei den Ärzten als auch den Pflegefachkräften führen, denn zur Kompetenzerweiterung muss auch eine Aufgabenerweiterung als auch eine Verantwortungserweiterung in gleichen Verhältnis hinzukommen. Mit Blick auf das Arbeitsrecht im vertraglichen Arbeitsverhältnis ist die Pflegekraft weisungsgebunden, ob von der Vorgesetzten Pflegeleitung oder von jeweiligen Station- oder Facharzt.

Fazit: Ohne die Erkenntnisse der Arbeitswissenschaft und deren Handlungsempfehlungen werden wieder mal einzelne Gesetze im SGB V und SGB XI geändert, die spätestens nach zwei Jahren, wenn nicht schon früher wieder novelliert werden müssen.

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