Für das Modell einer Erklärungspflicht

Eine Bereitschaft zur Organspende sollte nicht gesetzlich verordnet werden

Von Dr. Martina Wenke Veröffentlicht:

Dr. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen

In Deutschland warten etwa 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Täglich sterben drei von ihnen, weil sie ein passendes Organ nicht rechtzeitig erreicht.

Umfragen zufolge äußern sich zwar rund drei Viertel der Bürgerinnen und Bürger positiv zur Organspende, doch nur 14 Prozent tragen tatsächlich einen Spenderausweis bei sich.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat in einer Umfrage nach den Gründen gefragt, warum die Bereitschaft so gering ist, einen Organspendeausweis zu unterschreiben.

47 Prozent fürchten Missbrauch durch Organhandel

47 Prozent der Befragten fürchten den Missbrauch durch Organhandel, 34 Prozent möchten sich mit dem Thema Tod nicht auseinandersetzen und 33 Prozent haben Angst, dass von den Ärzten nicht mehr alles für sie getan wird.

In meiner täglichen Arbeit spreche ich viel mit Patienten und Angehörigen über diese Ängste. Immer wieder werde ich gefragt, ob man als hirntoter Patient wirklich tot ist. Und das, obwohl wir zu Recht sagen können, dass das Hirntodkonzept ein etabliertes Konzept ist.

Wir müssen diese Ängste der Bürger ernst nehmen. Die Organentnahme ohne Einwilligung würde die Menschen im schutzwürdigsten aller Bereiche treffen, sie nähme ihnen das im Grundgesetz garantierte Selbstbestimmungsrecht. Es gibt in Deutschland auch keine wie auch immer geartete "Sozialpflicht" für Leichen.

Bereitschaft nicht gesetzlich verordnen

Die Bereitschaft zur Organspende sollte deshalb nicht gesetzlich verordnet werden. Der 114. Deutsche Ärztetag in Kiel hat sich stattdessen für eine sogenannte Informations- und Selbstbestimmungslösung mit Erklärungspflicht ausgesprochen.

Das von der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer entwickelte Modell sieht vor, die Information der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organspende und der Transplantationsmedizin zu intensivieren. Ziel ist es, dass möglichst viele Menschen ihre Bereitschaft für eine Organ- und eine Gewebespende erklären.

Selbstbestimmungsrecht der Bürger muss gewahrt bleiben

Dabei muss das Selbstbestimmungsrecht der Bürger gewahrt bleiben. Wird dieses Recht nicht zu Lebzeiten wahrgenommen und liegt somit keine Erklärung vor, können dem Verstorbenen unter Ermittlung des mutmaßlichen Willens durch Einbeziehung der Angehörigen, Organe und/oder Gewebe entnommen werden.

Mit dieser Regelung werden die positiven Aspekte sowohl der derzeit geltenden Zustimmungslösung wie auch der Widerspruchslösung zusammengeführt. Ängste und Sorgen in der Bevölkerung könnten so abgebaut und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen garantiert werden.

Wir werden das Konzept nun konkretisieren und in die Beratungen des Bundestages über eine Novellierung des Transplantationsgesetzes einbringen.

Lesen Sie dazu auch: Stefan Grüttner: "Die Widerspruchslösung schränkt nicht die Selbstbestimmung unangemessen ein"

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