Kommentar
Eine Reform mit großen Schwächen
Die Reform der Krankenhausfinanzierung, so wie sie das Bundesgesundheitsministerium jetzt als Referentenentwurf vorgelegt hat, birgt eine gute und eine schlechte Nachricht.
Die Gute zuerst: Wenn im September das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zugestimmt hat, dann hat die große Koalition endgültig die 1993 begonnene Phase der strikten Budgetierung beendet. Erkennbar ist das Bundesgesundheitsministerium bemüht, Kostenentwicklungen, die krankenhausspezifisch sind, zutreffender zu berücksichtigen als dies pauschal mit dem Grundlohnplus praktiziert wurde.
Die schlechte Nachricht: Die Reform zementiert die strukturellen Probleme der Krankenhausversorgung. Die allein von der Finanzkraft und dem politischen Goodwill der Länder abhängige Investitionsfinanzierung bekommt zwar neue Bypässe gelegt - mehr Blut, sprich mehr Geld, wird darin nicht fließen.
In jenen Ländern, in denen die Verantwortung für leistungs- und wettbewerbsfähige Kliniken nicht wahrgenommen worden ist (und wohl auch in Zukunft nicht ausreichend erfüllt wird), werden Krankenhausschließungen und/oder -privatisierungen die Folge sein. Angesichts der nachgewiesenen Leistungsfähigkeit privater Klinikketten muss dies kein Nachteil sein.
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