Niedersachsen
Einheitliche Zeiten für den Bereitschaftsdienst
Die KV Niedersachsen hat einheitliche Dienstzeiten für den ärztlichen Bereitschaftsdienst festgelegt. Diese gelten landesweit und ab Juli 2014, teilt die KVN mit.
HANNOVER. Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst der KV Niedersachsen (KVN) ist ab 1. Juli 2014 landesweit einheitlich geregelt.
Wie die KVN mitteilt, werden dann folgende Dienstzeiten gelten: Montag, Dienstag und Donnerstag ab 19 Uhr, Mittwoch und Freitag ab 15 Uhr sowie an Wochenenden, Feiertagen, Heiligabend und Silvester ab 8 Uhr. Der Bereitschaftsdienst endet jeweils am Folgetag um 7 Uhr.
Ein Arzt hat nach Angaben der KVN maximal vier Bereitschaftsdienste im Quartal. (ths)