Niedersachsen

Einheitliche Zeiten für den Bereitschaftsdienst

Veröffentlicht:

Die KV Niedersachsen hat einheitliche Dienstzeiten für den ärztlichen Bereitschaftsdienst festgelegt. Diese gelten landesweit und ab Juli 2014, teilt die KVN mit.

HANNOVER. Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst der KV Niedersachsen (KVN) ist ab 1. Juli 2014 landesweit einheitlich geregelt.

Wie die KVN mitteilt, werden dann folgende Dienstzeiten gelten: Montag, Dienstag und Donnerstag ab 19 Uhr, Mittwoch und Freitag ab 15 Uhr sowie an Wochenenden, Feiertagen, Heiligabend und Silvester ab 8 Uhr. Der Bereitschaftsdienst endet jeweils am Folgetag um 7 Uhr.

Ein Arzt hat nach Angaben der KVN maximal vier Bereitschaftsdienste im Quartal. (ths)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesamt für Soziale Sicherung

Aufsicht: Krankenkassen reden höhere Zusatzbeiträge schön

Anhörung der Verbände im BMG

Krankenhausreform: Kritik an Warkens „Verwässerungsgesetz“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Der Onkologe und sein Apfel-Cider

Virtuelle Arztkontakte

Doc in the Box: Der Proof of Concept muss noch erbracht werden

Lesetipps
Eine Ärztin führt in der Klinik eine Ultraschalluntersuchung der inneren Organe eines Kindes durch.

© H_Ko - stock.adobe.com

Zwei seltene Ursachen

Diagnose vaginaler Blutungen bei Kindern: Ein Leitfaden für die Praxis