Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Debeka darf Daten eingereichter Rechnungen nicht ohne Einwilligung auswerten
Private Krankenversicherer dürfen ohne Einwilligung keine Rechnungsdaten auswerten, um Versicherten Gesundheitsprogramme anzubieten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit die Praxis der Debeka untersagt.









