Solidargemeinschaften
Einigung zwischen BaFin und Samarita
Bonn/Bremen. Die Solidargemeinschaften in Deutschland haben im Streit um die Anerkennung als Alternative zur Krankenkasse einen Erfolg errungen.
Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) hat ein bereits seit 2016 dauerndes Prüfverfahren gegen die Bremer Samarita Solidargemeinschaft jetzt eingestellt, nachdem die Gemeinschaft ihre Statuten präzisiert hat.
„Damit steht fest, dass die Samarita kein Versicherungsgeschäft betreibt“, teilen der Dachverband von Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen (BASSG) und die Bremer Samarita mit. Umstritten war die Frage, ob die Samarita mit ihrem „Rechtsanspruch auf Leistung“ als Versicherung zu gelten habe, was eine Erlaubnis verlangt hätte, die die Gemeinschaft nicht hat.
Sie hat das Leistungsversprechen nun auf die „vorhandenen Mittel“ beschränkt. Hierauf werde sie auch in ihren Aufnahmeanträgen hinweisen. Darum lenkte die BaFin ein.
„Keine Gewinnerzielungsabsicht“
„Mit der seit 2011 bestehenden Rückabsicherung sorgen die Solidargemeinschaften, wie sie in der BASSG organisiert sind, dafür, dass auch gesundheitliche Großrisiken abgesichert sind“, betont die BASSG.
„Dass die Samarita keine Versicherung ist, ergibt sich unter anderem daraus, dass sie keine Gewinnerzielungsabsicht hat, und die Höhe der Beiträge sich nicht nach dem persönlichen Risiko richtet.“
Urban Vogel, Sprecher der BASSG, resümiert: Die Einigung mit der BaFin stärkt unseren Status als Solidargemeinschaft und erlaubt uns, wieder neue Mitglieder aufzunehmen.“ Die BaFin hatte bis zur Klärung des Streitfalles einen Aufnahmestopp verfügt.
Allerdings sind für die Samarita noch nicht alle Konflikte beigelegt. Denn manche Finanzämter wollen die Mitgliedsbeiträge immer noch nicht als steuermindernd anerkennen.
„Die Politik soll endlich die professionellen Kriterien für Solidargemeinschaften klarstellen, damit die Finanzämter die Mitglieder der Solidargemeinschaften nicht wie Abgesicherte zweiter Klasse behandeln“, fordert Vogel. (cben)