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Einstiegshürde für Gastro-IV-Vertrag wird gesenkt

STUTTGART (eb). Facharztverbände, Medi und AOK Baden-Württemberg haben die Hürden für niedergelassene Gastroenterologen gesenkt, die am Integrationsvertrag Gastroenterologie teilnehmen wollen.

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Künftig gilt: Wer am Facharztvertrag nach Paragraf 73 c teilnimmt, kann dies nun automatisch auch beim Integrationsvertrag. Bisher hatte der IV-Vertrag höhere Zugangsvoraussetzungen vorgesehen als das Facharztprogramm.

Im IV-Vertrag mussten die Ärzte bisher 600 Gastroskopien und 500 Koloskopien nachweisen, im 73c-Vertrag dagegen 600 Endoskopien, davon 200 Koloskopien und zehn Polypektomien, teilte Medi mit. Daher hätten nicht alle interessierten Fachärzte teilnehmen können.

Der parallel laufende IV-Vertrag sei für die Ärzte ein Vorteil, da die Abrechnung von Endoskopien im Facharztvertrag noch nicht vereinbart ist. Dagegen könnten diese im IV-Vertrag höher abgerechnet werden als in der KV.

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