Bayern

Elf Planungsbereiche unterversorgt

Durch die neue Bedarfsplanung wird in Bayern Unterversorgung in mehreren Regionen offenbar. Die KV reagiert mit einem Strukturfonds.

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MÜNCHEN. Die neue Bedarfsplanung eröffnet nach Ansicht der KV Bayerns (KVB) mehr Spielraum für die Gestaltung einer bedarfsgerechten ambulanten Versorgung.

So haben sich Krankenkassen und KVB bei der jüngsten Sitzung des Landesausschusses in München auf die Teilung von sieben weiteren hausärztlichen Planungsbereichen geeinigt.

Zudem habe der Landesausschuss in insgesamt elf Planungsbereichen eine drohende beziehungsweise sogar eine bestehende Unterversorgung festgestellt, teilte die KVB mit.

Gesundheitsministerium muss zustimmen

Demnach wurden im hausärztlichen Bereich die Planungsbereiche Ansbach, Dillingen an der Donau/Lauingen, Dinkelsbühl, Gunzenhausen, Landsberg am Lech, Schweinfurt und Roth geteilt.

Bevor die Entscheidung wirksam wird, muss jedoch erst noch das Bayerische Gesundheitsministerium zustimmen.

Grundlage der Entscheidungen im Landesausschuss war unter anderem die prognostizierte Entwicklung der Einwohnerzahlen in den einzelnen Regionen sowie die Altersstruktur der Ärzte und Psychotherapeuten.

Auf dieser Basis hat der Landesausschuss nun festgelegt, dass im fachärztlichen Bereich bei den Hautärzten im Landkreis Haßberge, bei den HNO-Ärzten im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge, bei den Kinder- und Jugendpsychiatern im Planungsbereich Oberpfalz-Nord sowie bei den Psychotherapeuten im Landkreis Freyung-Grafenau bereits heute eine Unterversorgung besteht.

Zuschüsse für Niederlassung angedacht

Eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung wurde bei den Augenärzten im Landkreis Lichtenfels festgestellt sowie bei den Hausärzten in den Bereichen Bogen, Haßfurt, Moosburg, Selb, Viechtach und Vilsbiburg.

Um die Versorgungssituation in den einzelnen Gebieten zu verbessern, will die KVB nun einen Strukturfonds auflegen.

Vorgesehen sind darin unter anderem Zuschüsse für die Niederlassung in einer Praxis sowie für die Gründung einer Filialpraxis in den jeweiligen Regionen. (sto)

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