Endlos-Streit um Fremdkassenausgleich

Die Stadtstaaten-KVen haben einen Rechtsstreit um den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) angezettelt: Enden wird er erst vor dem Bundessozialgericht. Auf die KVen könnte dann eine Flut von Rückzahlungen zukommen.

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Geld: Ein Thema für Juristen.

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© Gina Sanders / fotolia.com

BERLIN (HL). Alle Kassenärztlichen Vereinigungen müssen sich darauf einstellen, dass sie in einigen Jahren - nach einer endgültigen Klärung durch das Bundessozialgericht - Zahlungen im Rahmen des Fremdkassenzahlungsausgleichs rückabwickeln müssen.

Das ist die Folge einer Klage, die die Stadtstaaten-KVen gegen die seit dem ersten Quartal 2009 gültige Quotierungsregelung der KBV beim Sozialgericht eingereicht hat, wie KBV-Vorsitzender Dr. Andreas Köhler am Freitag der Vertreterversammlung der KBV berichtet hat.

Bei einem Erörterungstermin vor dem Sozialgericht Berlin habe der zuständige Richter Bedenken an der Rechtmäßigkeit der KBV-Richtlinie geäußert.

Seine Auffassung: Der Gesetzgeber habe keine Quotierung gewollt, vielmehr müssten die Kassen die volle Preisdifferenz zwischen der Wohnort-KV der Patienten und der KV, in der der Arzt die Leistung erbringe, erstatten.

Im Februar habe die KBV einen Vorschlag für einen Vergleich erarbeitet, wonach die Quotierung für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung ab dem vierten Quartal 2011 entfallen sollte.

Politikum Schnittstelle

Im Bewertungsausschuss werde sich die KBV dafür einsetzen, dass die Vergütung von Fremdarztleistungen zu Preisen der Euro-Gebührenordnung der Arzt KV zu zusätzlichen Zahlungen der Kassen führt.

Dieser Vorschlag sei jedoch von einigen KVen abgelehnt worden. Damit werde das Gerichtsverfahren fortgesetzt. Köhler geht davon aus, dass erst vor dem Bundessozialgericht eine endgültige Klärung erreicht wird. Damit könnte eine über Jahre rückwirkende Rückabwicklung notwendig werden.

Zu einem Politikum ist laut Köhler die Lösung der Schnittstellenproblematik bei Selektivverträgen geworden. Das Problem: Lösungen weder der KV-Telematik-ARGE noch des AOK-Bundesverbandes noch des Hausärzteverbandes werden von den Softwarehäusern akzeptiert.

Deshalb seien Kooperationen notwendig. Die VV begrüßte den Vorstoß der KBV, eine von der Ärzteschaft getragene Schnittstelle zur Abrechnung für Selektivverträge zu schaffen.

Abgelehnt hat die Vertreterversammlung die Implementierung eines obligatorischen Online-Versichertenstammdaten-Managements. Die KBV möge auf eine gesetzliche Änderung hinarbeiten.

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