Entlassmanagement wird verbindlicher

DÜSSELDORF (iss). Das Entlassmanagement könnte einen größeren Stellenwert bekommen.

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Im Entwurf zum Versorgungsstrukturgesetz sieht eine Änderung zu Paragraf 39 Absatz 1 vor, dass die Klinikbehandlung ein Entlassmanagement "zur Lösung der Probleme beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung" umfassen soll.

Darauf hat Dr. Klaus Wingenfeld vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld bei der Fachtagung "Krankenhaus - was dann?" in Düsseldorf aufmerksam gemacht.

Wingenfeld: Kassen müssen es finanzieren

"Wenn eine solche Vorschrift im SGB V steht, heißt das, dass die Krankenkassen es finanzieren müssen", sagte Wingenfeld. Eine solche Verbindlichkeit habe es bislang nicht gegeben.

Zwar gebe es bislang schon rechtliche Regelungen und Strukturen zur besseren Überleitung von Patienten zwischen Klinik und häuslicher Versorgung, bei der konkreten Umsetzung hapere es aber häufig, sagte er.

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