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Interfraktionelle Anträge

Organspende: Widerspruchsregelung wird erneut zum Streitfall im Bundestag

Seit Jahren ringt der Gesetzgeber über den richtigen Weg, um mehr Organspenden zu generieren. Jetzt nehmen Befürworter und Gegner im Parlament einen neuen Anlauf und legen konkurrierende Anträge vor.

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Das Foto zeigt einen Organspendausweis.

Wie kann die Bereitschaft, sich zur Organspende zu erklären, gesteigert werden? Im Bundestag positionieren sich konkurrierende Gruppen von Abgeordneten.

© Alexander Raths / Fotolia

Berlin. Abgeordnete des Bundestags positionieren sich für und gegen eine Widerspruchsregelung bei der Organspende. Am Mittwoch haben elf Parlamentarier einen interfraktionellen Antrag veröffentlicht, der auf dem rechtlichen Status quo aufsetzt („Freiwilligkeit der Organspende sichern, Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben“).

Die Initiatoren Michael Brand (CDU), Dr. Lars Castellucci (SPD), Ates Gürpinar (LINKE), Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Dr. Stephan Pilsinger (CSU), Linda Heitmann (Grüne), Helge Lindh (SPD), Swantje Michaelsen (Grüne), Claudia Moll (SPD), Dr. Konstantin von Notz (Grüne) und Nora Seitz (CDU) wollen eine Stärkung der Organspende „ohne einen Grundrechtseingriff“ erreichen. Bessere Aufklärung und Erleichterungen bei der Dokumentation des eigenen Willens seien dafür geeignete Instrumente.

Die Gruppe bezeichnet die Widerspruchsregelung als eine „Scheinlösung“: „Es gibt keine ausreichende Evidenz im internationalen Vergleich, dass sie zu mehr realisierten Organspenden führt.“ Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper ende nicht mit dem Tod, betonen die Abgeordneten. Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gewertet werden.

Erklärung im Bürgeramt abgeben? Abgeschafft

Frühere Ansätze, Organspende-Erklärungen niedrigschwellig umzusetzen, seien nur verspätet oder mit unnötigen technischen Barrieren an den Start gegangen, bemängeln die Abgeordneten. Die Möglichkeit, die Spendebereitschaft etwa in Bürgerämtern zu dokumentieren, sei durch das jüngst beschlossene Lebendorganspende-Gesetz wieder abgeschafft worden.

Ganz anders argumentieren die Befürworter und sprechen sich für einen „Paradigmenwechsel in der Organspende“ aus. Am Donnerstag wollen die Initiatoren Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Dr. Armin Grau (Grüne), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Die Linke) ihre Position der Öffentlichkeit vorstellen.

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In einem analogen, bereits im Juni 2024 von Befürwortern vorgelegten Antrag wird darauf verwiesen, in Repräsentativbefragungen habe sich eine große Mehrheit der Deutschen positiv zur Organ- und Gewebespende geäußert. Durch eine Widerspruchsregelung könne die positive Haltung in der Bevölkerung „besser berücksichtigt“ werden, hieß es damals.

Ampel-Aus verhindert Abstimmung

Es müsse zu einer Selbstverständlichkeit werden, „sich zumindest einmal im Leben mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, ohne diese begründen zu müssen“, argumentierten die Abgeordneten. Ihr interfraktioneller Antrag wurde seinerzeit von 223 Mitzeichnern unterstützt.

Durch das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition und die verkürzte Legislaturperiode kam es im Winter 2024/25 nicht mehr zu einer Abstimmung im Plenum des Bundestags. Allerdings hatte das Parlament sich bereits im Januar 2020 zur Widerspruchsregelung verhalten.

Diese vom damaligen Gesundheitminister Jens Spahn (CDU) favorisierte Option fiel bei der namentlichen Abstimmung durch. 379 Abgeordnete votierten gegen einen Systemwechsel, 292 Parlamentarier unterstützten ihn, drei enthielten sich. (fst)

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