Ausbildung

Erleichterungen für angehende Physio- und Ergotherapeuten in Corona-Zeiten

Eine Notverordnung von Gesundheitsminister Spahn sorgt für flexiblere Lehrgänge in Corona-Zeiten. Derweil bringt ein Passus im Pandemie-Gesetz die Psychotherapeuten auf die Palme.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Ausbildung von Physiotherapeuten an der Gesundheitsakademie Berlin-Buch. Das Bundesgesundheitsministerium eröffnet die Möglichkeit, dass Ausbildungen und Prüfungsformate von den Berufsgesetzen abweichen können.

Ausbildung von Physiotherapeuten an der Gesundheitsakademie Berlin-Buch. Das Bundesgesundheitsministerium eröffnet die Möglichkeit, dass Ausbildungen und Prüfungsformate von den Berufsgesetzen abweichen können.

© Hans Wiedl/dpa

Berlin. Per Eilverordnung greift die Bundesregierung nun auch in die Ausbildung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen, Notfallsanitätern und zahlreichen weiteren Gesundheitsfachberufen ein.

Um die Ausbildungen und Prüfungen auch in der Corona-Krise am Laufen zu halten, können die Länder laut der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten „Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen“ vorübergehend von den Berufsgesetzen abweichen. Die Verordnung liegt der „Ärzte Zeitung“ vor.

Bund übernimmt das Ruder

Die Verordnung folgt dem in der vergangenen Woche von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten zweiten Pandemie-Gesetz. Es ermächtigt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu vielen Gesetzeseingriffen.

Spahn kann diese ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesrat per Notverordnung auf den Weg bringen. Zuletzt hatte Spahn bereits Verordnungen zur Versorgung mit Arzneimitteln und Schutzartikeln während der Coronavirus-Pandemie vorgelegt.

Laut Verordnung des BMG können die Ausbildungsgänge zu den Gesundheitsfachberufen wegen der Pandemie deutlich flexibler gestaltet werden. Dies gilt etwa für die Art des Unterrichts. Weil Ausbildungsstätten geschlossen sind, sollen digitale „oder andere geeignete Unterrichtsformate“ genutzt werden.

Ist das Erreichen des Ausbildungsziels nicht in der ursprünglichen Frist möglich, kann die Ausbildung zeitlich gestreckt werden – jedoch höchstens um sechs Monate. Auch die Zusammensetzung von Prüfungsausschüssen kann von Vorgaben abweichen – etwa was die Zahl und die erforderliche Qualifikation der Prüfer betrifft.

Bei staatlichen Prüfungen, bei denen im Rahmen des jeweiligen Praxisteils ein Patientenkontakt vorgesehen ist, können geltende Regelungen ebenfalls ausgesetzt werden. „Simulationspersonen“ oder „Fallvorstellungen“ sollen ersatzweise zum Einsatz kommen. Einzige Vorgabe: Die Prüfung soll „so realitätsnah wie möglich ausgestaltet“ sein.

Psychotherapeuten stören sich an Übergangsregelung

Ins zweite Pandemie-Gesetz reingenommen wurde wiederum eine Änderung am Psychotherapeutengesetz. Diese betrifft die Übergangsregelung bei der Ausbildung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP).

Danach kann der „alte“ Ausbildungsgang an bestimmten Hochschulen noch für weitere sechs Jahre aufgenommen werden. Das diene „der Sicherstellung der regionalen psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche auch während der Dauer der Umstellungsphase des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“, heißt es im Gesetz.

Die Ausbildung der Psychotherapeuten war im vergangenen Jahr nach langen Diskussionen reformiert worden. Sie soll ab September 2020 greifen und sieht unter anderem ein drei- beziehungsweise fünfjähriges Direktstudium vor, das anschließend in der Approbation mündet.

„Rückschritt des Berufsstandes“

Bei der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) stieß die jetzt beschlossene Übergangsregelung auf scharfe Kritik. „Einer Erweiterung der Übergangsregelung für KJP bedarf es nicht“, sagte DPtV-Bundesvorsitzender Gebhard Hentschel.

Hentschel verwies auf Zahlen des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen. Sie belegten, dass ausreichend Absolventen der KJP-Ausbildung für die regionale Versorgung von Kindern und Jugendlichen bereitstünden. Von Engpässen in der Versorgung könne demnach keine Rede sein.

Für Patienten könnte die nun vorgesehene „parallele Fortführung des alten und neuen Systems missverständlich sein“, sagte Hentschel. „Die Fortführung des alten Ausbildungssystems führt ohne Not zu einem Rückschritt des Berufsstandes“.

„Eingeschleustes Omnibusgesetz“

Auch der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) sprach von einem noch kurzfristig ins Pandemie-Gesetz „eingeschleusten Omnibusgesetz“, das mit Corona überhaupt nichts zu tun habe.

Es verwundere auch, dass gerade mal ein halbes Jahr zwischen Beschlussfassung des Psychotherapeuten-Gesetzes und seiner Änderung vergangen sei. „Offenbar hat die Regierung nicht einmal mehr das Ziel, Gesetze mit wohl überlegten Folgeabwägungen zu schaffen, die, wie das die Aufgabe von Gesetzen ist, wohl formuliert eine belastbare und haltbare Rechtssicherheit herstellen“, kommentierte der Vorstandschef des bvvp, Benedikt Waldherr.

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“