Ersatzkassen fordern freiwillige Hausarztverträge

BERLIN (ami/hom). Hausarztverträge müssen auch für Krankenkassen freiwillig sein. Die ambulante Öffnung der Krankenhäuser soll vereinfacht werden.

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Mit diesen Forderungen an eine zukünftige Bundesregierung haben sich der Ersatzkassenverband vdek und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) am Mittwoch zu Wort gemeldet.

Die jetzige Form der Hausarztverträge bezeichnete vdek-Vorstandschef Thomas Ballast als "entartete Selektivverträge", die eigentlich Kollektivverträge seien. Er sei aber guter Hoffnung, "dass - in welcher Konstellation auch immer - der Paragraf 73b nochmal auf den Prüfstand kommt". Nicht nur Freiwilligkeit für die Kassen beim Abschluss von Hausarztverträgen, sondern auch eine Anschubfinanzierung, wie es sie für die Integrierte Versorgung gab, stehen auf seiner Forderungsliste.

DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum meldete für die rund 2000 Kliniken Änderungsbedarf beim Paragrafen 116 b SGB V an, in dem die Öffnung der Kliniken für ambulante Leistungen geregelt ist. Der Gesetzgeber habe dafür zu sorgen, dass Kliniken, die die hohen Qualitätsansprüche des Gesetzes erfüllen, "automatisch" zur Leistungserbringung zugelassen werden, sagte Baum.

Lesen Sie dazu auch: Prüf- und Stolpersteine für die Parteien

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