Prüf- und Stolpersteine für die Parteien

Die Bundestagswahl im September wirft ihre Schatten voraus: Anfang der Woche legte die KBV ihre Forderungen an eine künftige Regierung auf den Tisch. Am Mittwoch zogen der Ersatzkassenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft nach.

Thomas HommelVon Thomas Hommel und Angela MisslbeckAngela Misslbeck Veröffentlicht:
Welche Farbe darf es sein? Am 27. September haben die Bundesbürger die Wahl.

Welche Farbe darf es sein? Am 27. September haben die Bundesbürger die Wahl.

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vdek: Jetziger Paragraf 73b ist falsch

Für "gescheitert" hält der Vorstandschef des Ersatzkassenverbands vdek Thomas Ballast die Hausarztverträge nach dem derzeitigen Paragrafen 73b SGB V. Die nun beginnenden Schiedsverfahren würden dem Charakter von Selektivverträgen nicht gerecht. "Entweder Hausärzte oder Kassen werden mit den Ergebnissen unzufrieden sein und die Verträge nicht leben", prognostizierte Ballast. Von der künftigen Bundesregierung fordert er, dass Hausarztverträge wie andere Selektivverträge für die Krankenkassen freiwillig sind und dass es für alle Selektivverträge eine Finanzierung ähnlich der früheren Anschubfinanzierung für Integrierte Versorgung gibt.

Ein wichtiges Anliegen ist dem vdek auch die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Verband fordert daher, den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für Versicherte und die pauschalen Zusatzbeiträge abzuschaffen. Zumindest eine Umwandlung der Zusatzbeiträge in einkommensabhängige prozentuale Zuschläge schlägt der vdek vor. "Das ist sozial gerecht und reduziert auch in erheblichem Maße die Bürokratiekosten", so Verbandsvize Christian Zahn.

Als "Sofortmaßnahmen" fordern die Ersatzkassen, dass der geplante Steuerzuschuss von 14 Milliarden Euro für den Gesundheitsfonds bereits 2010 in voller Höhe ausgezahlt wird und dass die Versicherungsbeiträge für Arbeitslose angehoben werden. "Es kann nicht sein, dass die GKV-Gemeinschaft nicht deckende Beiträge subventioniert", so Zahn.(ami)

DKG: Paragraf 116b muss nachgebessert werden

Änderungen am umstrittenen Paragrafen 116b SGB V hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in ihrem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Positionspapier für die kommende Legislaturperiode verlangt. "Dass das Gesetz den Patienten ambulante Leistungen in den Kliniken eröffnet und gleichzeitig bei der Erlaubniserteilung zur ambulanten Behandlung auf der Bremse gestanden wird, passt nicht zusammen", sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Die Kliniken hätten rund 2000 Anträge auf Zulassung zu spezialisierten ambulanten Leistungen gestellt, doch nur wenigen sei bislang stattgegeben worden. Die Forderung der DKG: "Kliniken, die die hohen Qualitätsansprüche des Gesetzes erfüllen, müssen automatisch zugelassen werden."

Handlungsbedarf macht die DKG auch bei der ambulanten Notfallversorgung aus. Deren Sicherstellung liege zunehmend bei den Kliniken, entsprechende vertragliche Beziehungen würden bis dato aber nur zwischen Kassen und KBV existieren. Baum: "Die Kassen sollten künftig auch mit Krankenhäusern vertragliche Beziehungen zur ambulanten Notfallversorgung unterhalten."

Klare Ansage auch beim Thema MVZ: Die Möglichkeiten zur Errichtung eines solchen Zentrums dürften nicht eingeschränkt werden. Auch Kliniken in Rechtsform einer Kapitalgesellschaft müsse der Betrieb von MVZ weiterhin erlaubt sein. "Jenseits der Freiberuflichkeits-Dominanz muss es noch andere Träger geben", so Baum. Die Gesundheitswirtschaft sei auf Kapital angewiesen.(hom)

Lesen Sie dazu auch: Ersatzkassen fordern freiwillige Hausarztverträge

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