Kommentar
Erst lesen, dann klatschen!
In den vergangenen Tagen wurden schon konkrete Beträge gehandelt, wie das Honorar der Ärzte aufgestockt werden könnte, um die ärztliche Versorgung in Heimen zu verbessern. Das hat Beifall ausgelöst. Doch Vorsicht ist geboten!
Nach präzisem Studium des seit Dienstag vorliegenden Referentenentwurfs stellt sich heraus, dass das Gesundheitsministerium - aus guten Gründen - erweiterte Aufgaben für Vertragsärzte, vor allem auch für Fach- und Zahnärzte, in der Heimversorgung vorsieht. Dies betrifft zum einen die Sicherstellung der Versorgung, auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.
Ferner will der Gesetzgeber eine bessere Koordination der verschiedenen ärztlichen Disziplinen und der Pflege durch gemeinsame Visiten und Fallkonferenzen. Das ist richtig, um etwa eine optimierte Arzneimittelversorgung von Menschen mit chronischen oder mehreren Krankheiten zu gewährleisten.
Sicher ist: Medizinisch wie auch organisatorisch stehen Ärzte und Heime damit vor Herausforderungen.
Dem hohen Anspruch des Gesetzgebers an derartige Koopera tionsverträge stehen jedoch nur wachsweiche Bestimmungen für eine mögliche Honorierung im Gesetz gegenüber. Sie ist vom guten Willen der KVen und Kassen auf Länderebene abhängig. Das ist doch ein bisschen dürftig.
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