EuGH: Bonus für sparsame Ärzte ist zulässig

Veröffentlicht:
Stärkt die wirtschaftliche Verordnung durch Ärzte - der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. © imago

Stärkt die wirtschaftliche Verordnung durch Ärzte - der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. © imago

© imago

LUXEMBURG (mwo). Die Gesundheitsbehörden der EU-Länder dürfen Ärzten finanzielle Anreize setzen, damit sie möglichst preiswerte Wirkstoffe verschreiben. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu einem Streit in Großbritannien entschieden.

Durch entsprechende Honoraranreize haben Ärzte in England und Wales finanzielle Vorteile, wenn sie bestimmte verordnete Wirkstoffe durch ein nach Überzeugung der Behörden austauschbaren aber preiswerteren anderen Wirkstoff ersetzen oder wenn sie diesen von vornherein verschreiben. Dagegen klagte ein britischer Pharma-Verband. Er stützt sich auf die europäische Arzneimittelrichtlinie, die Verkaufsfördernde finanzielle Anreize verbietet.

Doch dieses Verbot zielt auf Verkaufsförderung durch die Pharmaindustrie ab und gilt nicht für die zuständigen nationalen Behörden, urteilte der EuGH.

Denn die Behörden hätten keine eigenen wirtschaftlichen Interessen und seien selbst für die Gesundheit in ihrem Land zuständig. Dazu gehöre es auch, die Handlungsprioritäten der Gesundheitspolitik festzulegen und die Ausgaben zu begrenzen. Voraussetzung sei lediglich, dass die Behörden diskriminierungsfrei entscheiden und ihre Kriterien hierfür öffentlich machen.

Die Krankenkassen sehen auch die deutsche Gesundheitspolitik gestärkt. Das Urteil bestätige die Zulässigkeit finanzieller Anreize, etwa das Bonus-System, auch im Zusammenhang mit der Verordnung von Arzneimitteln, erklärte auf Anfrage DAK-Sprecher Jörg Bodanowitz. Das gelte etwa für die Richtgrößen. VdEK- Sprecherin Michaela Gottfried verwies auch auf die Festbeträge, die in eine ähnliche Richtung wie die britischen Verordnungsanreize zielten. Zudem habe der EuGH erneut die Eigenständigkeit der nationalen Gesundheitspolitik und den entsprechenden Spielraum der nationalen Behörden bekräftigt.

Az: C-62/09

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma-Regulierung: Impulse für Deutschland

Der Stand der Europäischen HTA-Regulation

Kooperation | Eine Kooperation von: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda

Gemeinsamer Bundesausschuss

Therapiefortschritt bei Beta-Thalassämie

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gesundheitsreport der AOK Rheinland-Hamburg

Defizite beim Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten

Lesetipps
Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Kein Weg zurück? Für die Atemwegsobstruktion bei COPD gilt dies seit einiger Zeit – laut GOLD-COPD-Definition – nicht mehr.

© Oliver Boehmer / bluedesign / stock.adobe.com

Lungenerkrankung

COPD: Irreversibilität nicht akzeptiert!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung