Arzneimittelparallelhandel
Europäische Kommission stellt Verfahren ein
BRÜSSEL. Die Europäische Kommission stellt ihre Vertragsverletzungsverfahren und die Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit dem Parallelhandel mit Humanarzneimitteln gegen Polen, Rumänien und die Slowakei ein. Wie die Kommission am Donnerstag mitteilte, sei der Parallelimport- bzw. -export von Arzneimitteln eine legale Form des Handels im Binnenmarkt.
Die Mitgliedstaaten können jedoch in bestimmten Fällen den Parallelhandel beschränken, "um einem berechtigten öffentlichen Interesse zu entsprechen, wenn die Maßnahmen gerechtfertigt, sinnvoll und verhältnismäßig sind – beispielsweise, um eine angemessene und kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zu gewährleisten." (maw)