Gegenäußerung
Apothekenreform: Regierung weist die wichtigsten Einwände der Länder zurück
Die Apothekerschaft hat im Bundesrat einen starken Verbündeten. Die Länder machen sich die Branchenforderungen zur laufenden Reformgesetzgebung zu eigen. Die Bundesregierung zeigt sich wenig beeindruckt.
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Sollen PTA die approbierte Apothekenleitung vertreten dürfen? Die Bundesregierung will das zumindest probeweise mal ermöglichen, um Filialbetriebe zu entlasten – auch als Antwort auf den Fachkräftemangel.
© Gerhard Seybert / Stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
Berlin. Was zu erwarten war: In wesentlichen Punkten der Apothekenreform (ApoVWG) lehnt die Bundesregierung die unlängst vom Bundesrat beschlossenen Änderungsvorschläge ab. Insbesondere was Vereinfachungen zur Gründung von Zweigapotheken betrifft sowie die Erprobung der Approbierten-Vertretung durch PTA – beides von Standesvertretern der Apotheker heftig angefeindet –, ist die Regierung alles andere als kompromissbereit.
In ihrer jetzt veröffentlichten Gegenäußerung heißt es, auf beide Vorhaben „soll nicht verzichtet werden“. Die Zurückweisung hatte sich bereits in der Rede des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesgesundheitsministerium Dr. Georg Kippels (CDU) anlässlich der Plenumssitzung des Bundesrats Ende Januar abgezeichnet.
Inhaberverantwortung nicht in Frage gestellt
Die Anforderungen an Zweigapotheken seien auch im gegenwärtigen Gesetzentwurf „weiterhin so gestaltet, dass Zweigapotheken die Ausnahme, nicht die Regel bilden“, führt die Regierung zu ihrer Verteidigung an. Und die Approbierten-Vertretung stelle weder das Fremdbesitzverbot noch das Prinzip der persönlichen Inhaberverantwortung in Frage.
Von den insgesamt 30 Änderungsvorschlägen und Entschließungen die die Länder auf den Weg gebracht hatten, sollen neun „geprüft“ werden, lediglich ein Vorschlag findet gleich Gehör. Danach könne bei Benennung von zwei Apothekern in der Leitung eines Filialbetriebs „auf die Pflicht des Apothekenbetreibers zur Anzeige der Verantwortungsabgrenzung gegenüber der zuständigen Behörde“ verzichtet werden, wenn er nur zwingend überhaupt zur Veranwortungsabgrenzung verpflichtet wird – nichts, woran das Herz der Branche wirklich hinge.
Was dagegen die von der Apothekerschaft geforderte Honoraranhebung betrifft, der sich unterdessen auch die Länder angeschlossen haben, beharrt die Bundesregierung einmal mehr auf Verschiebung: „Vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung und deren aktueller Finanzsituation muss die Umsetzung dieser im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahme momentan zurückgestellt werden.“
Kein Herz für Kostenzuschlag
Auch die Länder-Idee eines „Grundkostenzuschlags“, mit dem vor allem umsatzschwächere aber versorgungsrelevante Apotheken gefördert werden könnten, lehnt die Regierung als zu kompliziert „und mit zusätzlichem administrativem Aufwand verbunden“ ab.
Elemente der Apothekenreform, wie sie insbesondere von ärztlichen Standesvertretern kritisiert werden – Ausweitung des Impfangebots in der Offizin oder die eigenverantwortliche Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung –, werden in der Gegenäußerung der Bundesregierung nicht aufgegriffen. Denn zu beiden Aspekten hatte die Länderkammer auch keinerlei Änderungswünsche formuliert. (cw)







