Stellungnahme vorgelegt

Expertenrat der Regierung für mehr Gesundheitsschutz in Unternehmen

Der Expertenrat „Gesundheit und Resilienz“ sieht in Betrieben wichtige Stellhebel, um hohe Krankenstände zu vermeiden. Zudem sprechen sich die Regierungsberater für die Beibehaltung der Telefon-AU aus.

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Der Expertenrat „Gesundheit und Resilienz“ betont in seiner Stellungnahme die vielfältigen Handlungsmöglichkeiten von Arbeitgebern, um Krankenstände in der Belegschaft zu beeinflussen.

Der Expertenrat „Gesundheit und Resilienz“ betont in seiner Stellungnahme die vielfältigen Handlungsmöglichkeiten von Arbeitgebern, um Krankenstände in der Belegschaft zu beeinflussen.

© Hess, Catherina / Sueddeutsche Zeitung Photo / picture alliance

Berlin. Der Expertenrat der Bundesregierung empfiehlt angesichts weiterhin vieler Krankheitsausfälle in Unternehmen mehr Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. „Der positive Einfluss, den gezielte Maßnahmen der Arbeitgeber auf den Krankenstand haben können, ist in vielen Untersuchungen belegt“, heißt es am Donnerstag in einer Stellungnahme des Expertenrats „Gesundheit und Resilienz“.

Konkret könnten Anreize zu gesundheitsbewusstem Verhalten verstärkt werden, etwa mit Dienstfahrrädern, Kantinenangeboten oder Unterstützung externer Sportangebote. Wichtig seien auch „ausreichende tatsächliche Erholungszeiten mit einer arbeitgeberseitigen Akzeptanz von Urlaubs- und Freitagen, an denen eine Erreichbarkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht gegeben sein muss“.

Das beim Bundeskabinett angesiedelte Expertengremium rät außerdem zu einer stärkeren Umsetzung betrieblicher Impfprogramme – etwa gegen Grippe, Pneumokokken oder Corona in den von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Bevölkerungsgruppen. Genannt wird überdies die „Schaffung eines allgemein wertschätzenden Arbeitsklimas“.

Teil-Krankschreibungen ermöglichen

Bei Bedarf könne die bestehende Möglichkeit genutzt werden, ein ärztliches Attest vom ersten Krankheitstag an zu verlangen, heißt es in der Stellungnahme weiter. Der Expertenrat spricht sich zudem für ein Beibehalten telefonischer Krankschreibungen ohne extra Praxisbesuch aus. Geschaffen werden könne die Möglichkeit zu einer „teilweisen Krankschreibung“. Damit könnte man während einer Krankschreibung Aufgaben „im gesundheitlich möglichen Umfang“ weiter nachkommen, etwa mit mobilem Arbeiten oder reduzierter Stundenzahl.

Krankheitsausfälle bei der Arbeit sind nach Angaben großer Krankenkassen im vergangenen Jahr erstmals wieder leicht zurückgegangen. Im Schnitt waren Erwerbstätige 19,1 Tage krankgeschrieben, wie die Techniker Krankenkasse (TK) nach eigenen Versichertendaten mitteilte. Im Jahr zuvor war ein Rekordwert von 19,4 Tagen ermittelt worden. Bei der DAK-Gesundheit zeigte sich ein Rückgang von durchschnittlich 20 auf 19,7 Fehltage. (dpa)

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Kommentare
Dr.med. Franz H. Müsch 28.02.202519:49 Uhr

Bei der Berufskrankheiten-Prävention sind die Berufsgenossenschaften und sog. Unfallkassen laut § 1 SGB VII verpflichtet, "mit allen geeigneten Mitteln" ein Präventionsversagen zu verhindern. Dabei ist die "Überwachung des Arbeitsschutzes" bzgl. des Tatbestandsmerkmals "Einwirkung" (§ 9 SGB VII) laut Arbeitsschutzgesetz "staatliche Aufgabe" / Staatliche Gewerbeaufsichtsämter ! (§ 21, Abs. 1, ArbSchG)
Müsch, Berufskrankheiten-Gutachter

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