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Paragraf 219a

FDP will keine Kontrollklage

Veröffentlicht:

BERLIN. Die FDP im Bundestag will anders als geplant nicht gegen den neu gefassten Paragrafen 219a Strafgesetzbuch klagen.

Darin hat die Koalition das „Werbeverbot“ für die Abruptio neu gefasst. Man bewerte die Erfolgschance einer Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht als gering, sagte Fraktionsvize Stephan Thomae dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Die Grünen zeigen sich enttäuscht, da ohne die FDP das nötige Quorum für eine Klage nicht erreicht wird. Das Strafrecht müsse Ultima ratio sein.

„Wir hätten uns gewünscht, dass das Verfassungsgericht die Gelegenheit bekommt, zu prüfen, ob die Strafbarkeit von Ärztinnen und Ärzten für eine sachliche Information, die der Staat selber zur Verfügung stellen will, diesen Ansprüchen genügt“, so die Grünen. (eb)

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