AWMF

Fachgesellschaften wollen gehört werden

GBA und IQWiG binden die Medizinischen Fachgesellschaften nur bedingt in Studienplanungen und Nutzenbewertungen ein. Das muss sich dringend ändern, fordern Fachleute.

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BERLIN. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) will frühzeitiger in Bewertungsprozesse des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) und des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) eingebunden sein.

"Durch die zu späte Einbindung gehen den Institutionen wichtige Informationen verloren", kritisierte Professor Ulrich R. Fölsch. Zudem käme es dadurch zu unnötigen Ausgaben, so der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) im Vorfeld des Berliner Forums der AWMF.

Er wies darauf hin, dass es die Fachgesellschaften seien, die die Studien zu den zur Bewertung stehenden Medikamenten und Medizinprodukten durchführten.

"Eine frühe Beteiligung würde mit Sicherheit dazu beitragen, Irritationen und Kontroversen gar nicht aufkommen zu lassen oder diese auszuräumen, bevor eine falsche Entscheidung getroffen wird ", betonte Fölsch.

Schnelle Gabe von Antibiotika vermeiden

Um der zunehmenden Ökonomisierung des Gesundheitswesens entgegenzuwirken, regt die AWMF an, Abläufe von Diagnostik und Therapie in Leitlinien festzuschreiben, um zum Beispiel eine zu schnelle Gabe von Antibiotika zu vermeiden oder verfrühte MRTs zu unterbinden.

Dabei wollen sich AWMF und DGIM an der US-Kampagne "choosing wisely" orientieren. Diese verfolgt das Ziel, in einer offenen Diskussion zwischen Ärzteschaft, Patienten und der Öffentlichkeit überflüssige medizinische Leistungen zu identifizieren.

Bei der Finanzierung von Leitlinien erhoffen sich die in der AWMF vereinten 168 Fachgesellschaften Unterstützung von Politik und Krankenkassen. Bislang finanzieren ausschließlich die Fachgesellschaften die Erstellung der Leitlinien über Beiträge ihrer Mitglieder.

Darüber hinaus hält es die AWMF für notwendig, Leitlinien in regelmäßigeren Abständen zu überarbeiten. Derzeit ist eine Leitlinie in der Regel fünf Jahre gültig. Das Leitlinienregister der AWMF umfasst etwa 750 Leitlinien. ( mam)

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