Fachkraftquote in Heimen weitgehend eingehalten

BERLIN (fst). Nach Bundesrecht muss mindestens jede zweite Beschäftigte in Pflegeheimen eine Fachkraft sein. Ob das tatsächlich so ist, kann die Bundesregierung nicht sagen, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion.

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Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 sei es weitgehend Sache der Länder, Personalanforderungen für Heime festzulegen, heißt es. Zwölf Länder hätten mittlerweile eigene Heimgesetze erlassen.

Dabei würden sie nach Kenntnis der Regierung "weitestgehend" an der Fachkraftquote von 50 Prozent festhalten. Handlungsbedarf, um zusätzliche Standards festzulegen, sieht der Bund nicht.

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