Kommentar zum Urteil der Stiftung Warentest

Fehlstart für Pflege-Bahr

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Dass die Stiftung Warentest den Verbrauchern abrät, die staatlich geförderten Pflegetagegeldversicherungen abzuschließen, schmeckt weder den dafür verantwortlichen Politikern noch der privaten Assekuranz.

Beider Kritik, die Warentester hätten die Intention der Zulagentarife nicht verstanden, läuft ins Leere. Die Warentester nehmen keine politischen Absichten unter die Lupe, die beim "Pflege-Bahr" im Einstieg in mehr Eigenverantwortlichkeit bei der Pflegevorsorge zu sehen ist.

Sie bewerten die Fakten. In der Folge sind sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die Förderung - Stichwort Kontrahierungszwang - für die Kunden mehr Risiken birgt als Vorteile. Und, - das müsste die PKV eigentlich freuen - , dass die ungeförderten Angebote durchaus empfehlenswert sein können.

Dass die Versicherungsbranche selbst Bammel vor Versichertenkollektiven mit konzentriertem Pflegebedürftigkeitsrisiko hat, lässt sich daraus ersehen, dass sie versucht, über die Kombination von geförderten und ungeförderten Tarifen die Risiken zu mischen. Die Debeka verknüpft die Tarife sogar zwingend.

Die Koalition sollte die Ergebnisse der Warentester zum Anlass nehmen, den "Pflege-Bahr" lieber früher als später zu einer großen Inspektion zu schicken.

Lesen Sie dazu auch: Auseinandergenommen: "Pflege-Bahr" bei Stiftung Warentest durchgefallen

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 18.04.201315:43 Uhr

"Pflege-Bahr" - ba(h)r jeder Vernunft!

Eine "Schöne, Neue Pflegewelt", die Versicherungswirtschaft und Schwarz-Gelb sich gemeinsam ausgedacht haben! Sie bleibt eine trügerische Illusion. Fünf € mtl. oder 60 € pro Jahr Staatszuschuss wären angesichts der aktuellen G e s e t z l i c h e n Pflegeversicherung in Abhängigkeit von Pflegestufe I-III mit monatlichen Höchstsätzen als geldwerte Leistungen von 450 EUR Stufe 1 / 1.100 EUR Stufe 2 / 1.550 EUR Stufe 3 bei Direktzahlung ein sprichwörtlich lächerlicher "Tropfen auf den heißen Stein".

Wenn diese 5 € allerdings umständlich als Zuschuss in eine neue private Pflegezusatzversicherung gesteckt werden, sind sie noch unwirksamer. Denn 5 € mtl. müssen den Kontrahierungszwang und die Verwaltungskosten der Versicherungskonzerne mit finanzieren helfen, o h n e dass irgendeine Versicherungsleistung fließt. Und da die Pflegestufe III derartig restriktiv und nur bei terminal Kranken zugestanden wird, schließt sich der Kreis. Der Versicherungsfall darf und soll möglichst nie eintreten, damit sich die Versicherungswirtschaft als Lieblingsklientel des FDP-Juniorpartners der derzeitigen Bundesregierung gesund stoßen kann.

Trostpflaster für die Pflege, eben!
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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