Fehlt ein Widerspruch, bleibt Nachvergütung aus
MÜNCHEN (sto). Streit um die Nachvergütung von Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten in Bayern: Die KV Bayerns (KVB) will Nachzahlungen offenbar nur an die Psychotherapeuten und Ärzte leisten, die in den vergangenen Jahren Quartal für Quartal Widerspruch gegen ihren Honorarbescheid eingelegt haben.