Videosprechstunde und gewisse Formfreiheit
Hilfsmittel-Richtlinie: Änderungen sollen Verordnungen für Menschen mit Behinderungen erleichtern
Bei der Verordnung von Hilfsmitteln für Versicherte mit komplexen Bedarfen sind Änderungen in Kraft getreten. Sie betreffen unter anderem den Umfang sowie die elektronische Verschreibung.
Veröffentlicht:Berlin. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Änderungen der Hilfsmittel-Richtlinie, welche die Versorgung von Versicherten mit schweren, komplexen oder mehrfachen Behinderungen beschleunigen soll, sind am Freitag in Kraft getreten. Für Vertragsärztinnen und -ärzte enthalten die überarbeiteten Regelungen viele Klarstellungen und einige Neuerungen.
Dem Digitalisierungsfortschritt folgend wird etwa klargestellt, dass die Vorgaben der Richtlinie auch für elektronische Verordnungen gelten und Rezepte für Hilfsmittel im Rahmen von Videosprechstunden ausgestellt werden können. Auch ist eine Verordnung nach einem telefonischen Kontakt zulässig, wenn Ärztin oder der Arzt unter anderem den aktuellen Gesundheitszustand „bereits im Rahmen einer unmittelbar persönlichen Behandlung oder einer Viddeosprechstunde erhoben hat und keine weitere Ermittlung verordnungsrelevanter Informationen erforderlich ist“.
Ausdrücklich erlaubt wird den Praxen nun, die Verordnung durch weitere „konkretisierende Unterlagen“ zu ergänzen. Die bisherige Vorgabe, die Verschreibung nur „auf den vereinbarten Vordruckmustern vorzunehmen“, wird damit gelockert. Neu ist auch, dass zur Ermittlung des Bedarfs Ärztinnen und Ärzte nun sogar „Fremdbefunde oder, sofern vorhanden, ein Teilhabeplan“ heranziehen dürfen. (juk)